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Wissensallmende
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Als Wissensallmende bezeichnet man gemeinsames Gut (Gemeingut) der modernen Informationsgesellschaft.
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Wissensallmende
Als moderne Allmende von - im übertragenen Sinn abgeleitet von der mittelalterlichen Wirtschaftsform Allmende - werden heute andere gemeinsam genutzte Ressourcen angesehen. Dazu zählen z. B. das Computer-Betriebssystem Linux (Freie Software) oder die Wikipedia (Kollektive Intelligenz, Open Content); bei letzterer liegt jedoch eine klare privatrechtliche Fundierung vor. In diesem Zusammenhang spricht man oft auch von Wissenskommunismus.
Bei dieser Form von Allmenden, die auf Informationen als Ressource basieren, kommt die Allmendeproblematik nicht zum tragen: Informationen verlieren nicht an Wert, wenn sie häufiger genutzt werden. Im Gegenteil, oft gewinnen Informationen an Wert (oder Popularität) wenn sie sich mehr und mehr verbreiten.
Begriffsherkunft
Der Begriff Wissens-Allmende wurde von Volker Grassmuck im Jahre 2000 in seinem Vortrag "Information wants to be Free" – Die Wissens-Allmende auf der Konferenz Wizards of OS geprägt. In Anlehnung an das althochdeutsche Wort Allmende wird auf den historischen und in der Schweiz auch modernen Hintergrund Bezug genommen. Grassmuck beruft sich vor allem auf die Thesen des Karlsruher Philosophen Helmut F. Spinner sowie des Rechtswissenschaftlers Lawrence Lessig.
„Allmende ist ein alter Begriff für ein Kollektiveigentum an natürlichen Ressourcen (Felder, Weiden, Fischteiche). Die GNU GPL schafft ein ähnliches Eigentum an Wissen. GPL'te Software ist nicht frei von Rechten (public domain). Sie gehört den AllmendgenossInnen, d.h. allen, die die Auflagen der GPL respektieren. Läßt sich die Wissens-Allmende als Gegenbegriff gegen das vorherrschende Privateigentum an Wissen generalisieren?“
– Volker Grassmuck: Einleitung zu einem Vortrag beim 17. Chaos Communication Congress (2000)
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Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist der Begriff der Wissensallmende nicht korrekt, weil Wissen bei freiem Zugang ein öffentliches Gut darstellt, d. h. gerade keine Nutzungsrivalität vorliegt. Für das Gut „Wissen“ kann sich sogar genau das gegenteilige Problem ergeben: Werden hier Eigentumsrechte definiert, so können Nachfrager von der Nutzung ausgeschlossen werden (Wissen als Club-Gut). Dies vermindert den produktiven Einsatz des Wissens. Hier kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen freien Zugang zu gewährleisten. Dabei ist aber zu beachten, dass eben dadurch auch der Anreiz zur Produktion neuen Wissens beeinträchtigt werden kann.
Wissensallmende ist auch der Name einer Arbeitsgemeinschaft der Organisation Attac, die unter anderem das Recht auf freien Zugang zu Wissen propagiert.
Gemeingut und Information
Die Wissensallmende bildet auch den geistigen Bezugsrahmen für Freie Software und die Open-Source- sowie Open-Content-Bewegung. Der für die freie Software wesentliche Punkt ist die Abkopplung der Ideenwirtschaft von der normalen Güterwirtschaft (Spinner 1994), die in Beziehung gesetzt werden kann mit dem so genannten Wissenskommunismus der Wissenschaft (vgl. Robert K. Merton): Mit seiner Veröffentlichung wird das Wissen zum Gemeingut der Forschungsgemeinschaft. Es kann von Kollegen frei nachvollzogen, überprüft und weiterentwickelt werden und in der Lehre frei der Reproduktion der Wissensträger in der nächsten Generation dienen. Durch diese fruchtbaren Bedingungen im »Sondermilieu« der Wissenschaften können die parallelen, kollektiven Bemühungen Ergebnisse hervorbringen, die kein Einzelner und kein einzelnes Team produzieren könnten. Der einzelne Wissenschaftler erhält im Wissenskommunismus als Anerkennung für die von ihm erarbeiteten Erkenntnisse keine Geldzahlungen – um von dieser Notwendigkeit freigestellt zu sein, alimentiert ihn der Staat –, sondern ein symbolisches Entgelt in Form von fachlicher Reputation, wie sie sich z. B. an der Zahl der Einträge im Citation Index ablesen lässt. Statt eines Monopolverwertungsrechts, wie es das Patentsystem für Erfindungen von industriellem Wert gewährt, steht hier das Recht auf Namensnennung im Vordergrund.
Auch die Ideologie von Richard Stallman beruft sich auf diese jahrhundertealte Tradition der Wissenschaft:
„Der fundamentale Akt von Freundschaft unter denkenden Wesen besteht darin, einander etwas beizubringen und Wissen gemeinsam zu nutzen. Dieser gute Wille, die Bereitschaft, unserem Nächsten zu helfen, ist genau das, was die Gesellschaft zusammenhält und was sie lebenswert macht.“
– Richard Stallman
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Als Musterbeispiele für derartige Entwicklungen gelten das Internet, die UNIX-Derivate *BSD und GNU/Linux, das GNU-Projekt sowie schließlich die Entstehung Freier und Open-Source-Software. Auch die Wikipedia selbst ist hier als ein Vertreter der Open-Content-Szene einzuordnen.
Siehe auch
Gemeineigentum, Software-Patent, Immaterielle Monopolrechte, Geistiges Eigentum, Clubgut, gemeinfrei, Free Sheet Music
Literatur
- Sebastian Bödeker, Oliver Moldenhauer, Benedikt Rubbel: Wissensallmende - Gegen die Privatisierung des Wissens der Welt. AttacBasisTexte 15, VSA-Verlag 2005, ISBN 3-89965-118-9 (Weblink, unter Creative Commons Lizenz)
- Volker Grassmuck: Freie Software: Zwischen Privat- und Gemeineigentum. Bundeszentrale für politische Bildung, 2002, ISBN 3-89331-432-6 (Weblink, Rezension von Ulrich Wolf im Linux-Magazin 09/2002)
- Robert K. Merton: The Sociology of Science. Chicago 1973
- Elinor Ostrom: Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Staat und Markt. Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-146916-X
- Helmut F. Spinner: Die Architektur der Informationsgesellschaft. Philo-Verlagsgesellschaft 1998, ISBN 3825700461
Weblinks
- Das Netz kennt keinen Mangel (von Volker Grassmuck)
- Umfangreicher Aufsatz: The Wizards of OS: "Information wants to be Free" - Die Wissens-Allmende (von Volker Grassmuck, 2000)
- Attac-AG Wissensallmende und freier Informationsfluss
- Netzwerk Freies Wissen
- Attac Österreich: Inhaltsgruppe CODEattac
- Netzwerk Neue Medien
- copy4freedom - für eine freie Digitalkultur
- Kampagne "Stoppt Softwarepatente" (gestartet gemeinsam mit dem Bürgernetzwerk Campact)
- Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen seit dem Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 UrhG
- Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen, dargestellt am Beispiel der DIN V 4108-6
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