Das Fotonexus-Wiki befindet sich im Testbetrieb.


Willkür

Aus Fotonexus.

Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Wort Willkür bezeichnet:

  • historisch ein offizielles Privileg von Kurfürsten
  • juristisch eine ins Belieben des Rechtssubjektes gestellte Ausgestaltung eines Rechtsgeschäftes, siehe Recht
  • medizinisch die bewusste Kontrolle von Körperfunktionen, siehe Willkür (Medizin)
  • soziologisch das soziale Handeln in Gesellschaft, siehe Wille


Siehe auch: Wille (Begriffsklärung)


Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.


[[Hilfe:Cache|Fehler beim Thumbnail-Erstellen]]: convert: unable to open image `/var/www/fotonexus/w/images/c/ca/Wikipedia_lexikon3e.jpg': No such file or directory.
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Willk%C3%BCr, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Persönliche Werkzeuge
Andere Sprachen