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Westintegration

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Unter der Westintegration versteht man die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die westliche Staatengemeinschaft unter Konrad Adenauer.

Im Einzelnen gehören dazu folgende Maßnahmen:

Geschichtlicher Hintergrund

Durch das Petersberger Abkommen vom 22. November 1949 wurde es der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht, sich in internationalen Organisationen zu beteiligen, sowie der "Internationalen Ruhrbehörde" und dem Europarat beizutreten. Es erlaubte der Bundesrepublik mit den Staaten des Westens Konsular- und Handelsbeziehungen aufzubauen, mit denen die wirtschaftliche Lage erheblich verbessert wurde. Am 9. Juni 1951 beendeten die Besatzungsmächte den Kriegszustand in Deutschland. Die BRD bekam durch Zoll- und Handelsabkommen (GATT) größere Freiheiten im Außenhandel. Frankreich startet Proteste gegen diese Freiheiten Deutschlands, was jedoch den Interessen der USA und England entgegen stand. Beide wollten ein Bollwerk gegen sowjetische Expansion errichten, weshalb Deutschland in den Westen integriert werden sollte. Die Pariser Verträge von 1955 hoben schließlich das Besatzungsstatut auf, wodurch die Bundesrepublik zu einem souveränen Staat wurde. Die wirtschaftliche Einbindung in Westeuropa ging also der politischen und militärischen Einbindung voraus. Nach dem Grundgesetz von 1949 wurde Deutschland neben der militärischen Eingliederung vollkommen souverän.

Westintegration

Westintegration ist die Bezeichnung für die von Bundeskanzler Konrad Adenauer forcierte politische, wirtschaftliche und militärische Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die Gemeinschaft der westeuropäischen Staaten und der USA. Wichtigste Stationen der Westintegration in der Nachkriegszeit waren die Bildung der Bizone und der Währungsreform (beides durch die USA und Großbritannien forciert), die Gründung der Bundesrepublik Deutschland, der Abschluss des Petersberger Abkommens zur Reduzierung der Demontagen (22. November 1949), die Bildung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion, 18. April 1951), die Vereinbarung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und die gleichzeitige Unterzeichnung des Generalvertrags („Deutschlandvertrag”, 27. Mai 1952), der die Westmächte zur friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands verpflichtete. Die endgültige Westbindung erfolgte schließlich mit dem Beitritt zur erweiterten Westeuropäischen Union (WEU) und zum Nordatlantikpakt (NATO) im Oktober 1954. Die gelungene Westintegration, die durch mancherlei Vorleistungen seitens der Bundesregierung ermöglicht wurde (Vertrag über Wiedergutmachung mit Israel, Regulierung früherer Auslandsschulden, Beitritt zur Ruhrbehörde und zum Europarat, Saarstatut etc.), führte zu einer schrittweisen Wiedererlangung der staatlichen Souveränität, bis die Pariser Verträge am 23. Oktober 1954 endgültig die Besatzungsherrschaft, durch ihr Inkrafttreten am 05. Mai 1955, beendeten

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