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Werkschutz
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Der Werkschutz ist ein Sicherheitsdienst für ein einzelnes Unternehmen.
Heute ist der Werkschutz ein Bestandteil vieler Unternehmen. Firmen wie Volkswagen, Bayer und BASF haben bis zu 100 Mitarbeiter im Werkschutz. Kleinere Firmen verfügen über 20 bis 50 Mitarbeiter und selbst die kleinsten Produktionsbetriebe haben noch einen Bestand von 3 bis 6 Mitarbeitern im Werkschutz.
In der heutigen Zeit haben die Computer, Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen und weitere technische Finessen in die Leitstellen der Werkschutze Einzug gehalten. Sicherheits-Management-Systeme, rechnergestütztes Facility-Management, Gebäude-Leittechnik und viele andere Anwendungen können in einer modernen Sicherheits-Zentrale installiert sein. Ohne Technik ist eine Überwachung der Firmen heute kaum noch möglich.
Der Beruf des Werkschutz-Mitarbeiters setzt meist eine mehrjährige Firmenzugehörigkeit und ausgezeichnete Betriebskenntnisse voraus. Mit der Verordnung [BGbl.1,1692] vom 1.April 1983 war es möglich, sich vor einer Industrie- und Handelkammer zur Staatlich geprüften Werkschutzfachkraft prüfen zu lassen. Der Erfolgreiche Abschluss war einem Ausbildungsabschluss gleichgesetzt. Die neue, seit 2002 gültige Berufsbezeichnung (Fachkraft für Schutz und Sicherheit)ersetzt diese. Die Gründe für eine qualifizierte Ausbildung sind unter anderem die ständig steigenden Anforderungen an die eingesetzten Mitarbeiter, die geänderte Rechtslage sowie eine deutliche Abgrenzung gegenüber meist in privaten Sicherheitsdiensten eingesetzten, weniger qualifizierten Personen. Meist ist deren Tätigkeit und Qualifikation auf einfache Tordienste und weniger anspruchsvolle Pförtneraufgaben beschränkt.Eine der beiden zuvor genannten Abschlüsse ist daher ein deutliches Qualitätsmerkmal für den Mitarbeiter, aber insbesondere auch für sein Unternehmen.
In Sicherheitsberufen ausgebildete Fachkräfte fassen die Bezeichnung "Pförtner" zumeist als Beleidigung auf. Wenn Sie Ihren Geschäftspartner vom Tor anrufen und ihm mitteilen "ich bin jetzt beim Pförtner"...wird ihnen jener dies evtl. Übel nehmen. Spass beiseite: Bereits ab mittlerer Betriebsgröße gibt es unternehmensweite Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Organisationsrichtlinien und Dokumentationsvorschriften, für die das Unternehmen teils auch rechtlich Einzustehen hat und die Aufbewahrungsfristen unterliegen. Für deren Einhaltung und Überwachung sind meist auch Werkschutzmitarbeiter mitverantwortlich. Meist werden diese Verpflichtungen nicht einmal durch die eigenen Unternehmensbeschäftigten wahrgenommen, akzeptiert oder korrekt angewandt, den jedem ist heute "der Papierkram" zuwider. Sie (die Werkschützer) sind jedoch am Tor, gerade wenn Ware das Unternehmen verlässt, "the last Line". Die letzte Linie und letzte Kontrollinstanz, wenn man bedenkt, dass eine falsch verladene oder gar entwendete LKW Ladung, leicht hunderttausende oder gar Millionen [Euro] Wert sein kann. Danach gilt: Wenn weg - dann weg.
Der Werkschutz vertritt die ihm übertragenen Rechte und ggf. Pflichten des Besitzers und wendet durch seine Arbeit, Gefahren und Schaden von der Firma ab. Den im allgemeinen Interesse liegenden Anweisungen des Werkschutzes ist Folge zu leisten. Er ist, (i.d.R durch Übertragung) berechtigt,Hausrecht auszuüben. siehe auch Hausfriedensbruch
Aufgaben des Werkschutz u.A.:
- Prävention
- Feststellen und Melden von Gefahren
- Umweltschutz
- Tordienst im Eingangsbereich
- Wach-und Streifendienst auf dem Gelände
- Ermittlungsdienst
- Geheimschutz
- Abwicklung und Überwachung des Güterverkehrs
- Kontrolle von Versandpapieren
- Kontrollen der Ladungsicherung
- Verkehrsdienst
- Zutrittskontrollen von Personen
- Kontrollen von Fahrzeugen der Fremdfirmen bei Ein- und Ausfahrt
- Erstellung von Besucherausweisen
- Empfangsdienst
- Verhinderung von Diebstahl
- Erfassung von Lieferanten in Listen oder per EDV
- Überwachung der technischen Anlagen per EDV und Meldung bei Störungen
- Taschenkontrollen
- Kontrollgänge
- Kontrolle über das Einbringen und Verbringen von Material und Gegenständen in den Betrieb
- Überwachung und Kontrollen von Maschinen und diversen Anlagen.
- Pflicht zum Tätigwerden "Garantenpflicht" (§13, §14 StGB)
Ein Mitarbeiter des Werkschutz agiert immer in Sinne des BGB und handelt nach den „Jedermannsrechten“. Er hat keine hoheitlichen Rechte, wie es z.B. die Polizei hat.
Generalauftrag (Definition)
Der Generalauftrag des Werkschutzes lautet: Durch Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, Gefahren und Schäden vom Betrieb und seinen Mitarbeitern abzuwenden.
Siehe auch
- Meister für Schutz und Sicherheit (Werkschutzmeister)
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