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Werbekostenzuschuss

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Der Werbekostenzuschuss ist ein Geldbetrag oder Gratisware, der Handelsunternehmen vom Hersteller für Werbezwecke überlassen wird. Der Werbekostenzuschuss dient dem Handel zur Finanzierung eigener Werbe- und Verkaufsförderungsmassnahmen, bei denen die Produkte und Leistungen der betreffenden Hersteller besondere Beachtung finden. Für den Werbekostenzuschuss wird eine WKZ-Vereinbarung als vertragliche Grundlage unterzeichnet.

Der Begriff wird insbesondere durch Sonderrufnummern wie 0180 geprägt, da hier keine Vergütung seitens der Bundesnetzagentur erfolgen darf. Die Auszahlungen an die Betreiber der Rufnummern werden daher oft als Werbekostenzuschuss bezeichnet, da die Angabe des Betreibers erforderlich ist.

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