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Weiche Drogen
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Der Begriff Weiche Drogen wird in den Niederlanden zur Unterscheidung von Drogen verwendet. Das niederländische Opiumgesetz (nl. Opiumwet, vgl. Betäubungsmittelgesetz in Deutschland) regelt in zwei Anhängen welche Drogen "hart" (Liste 1 [1]) und welche "weich" (Liste 2) sind. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Erwerb (Coffee Shops), Besitz und Konsum dieser weichen Drogen in bestimmten Fällen nicht zu einer Strafverfolgung führt. Die Hanfprohibition der anderen Länder führt dazu, dass ein regelrechter Drogentourismus in die Niederlande besteht.
Amsterdam gilt als die Drogenhauptstadt Europas. Obwohl nur weiche Drogen erlaubt bzw. toleriert werden, sind auch viele Konsumenten sowie die Dealer der harten Drogen anzutreffen. Neben dem Hauptgrund, der Dreh- und Angelpunkt des Drogenumschlages in Europa zu sein, behaupten Kritiker der liberalen Haltung der Niederlande im Umgang mit Drogen, diese habe auch dazu beigetragen.
Zu den weichen Drogen zählen vor allem die Hanf-(Cannabis)produkte
Ebenso zählen psilocybinhaltige psychoaktive Pilze, die in niederländischen Smartshops erhältlich sind, zu den weichen Drogen. Weitere weiche Drogen nach niederländischem Recht sind Benzodiazepine, Barbiturate sowie einige Appetitzügler, Opioide und Amphetamine. Diese sind allerdings nicht in Smartshops erhältlich, sondern nur, wie auch in Deutschland, auf Rezept in der Apotheke. Sogenanntes "Liquid Ecstasy" (GHB) wird zu den weichen Drogen gezählt, ist aber mittlerweile in den niederländischen Smartshops nicht mehr frei verkäuflich. Letztere beide waren bis vor einiger Zeit auch in den deutschen Smartshops erhältlich, GHB untersteht aber mittlerweile dem BtMG, Ephedrin untersteht nicht dem BtMG, ist aber apothekenpflichtig.
Alle anderen Drogen werden zu den Harten gezählt, auch das Haschischöl, da es sehr viel mehr THC enthält als Marihuana/Haschisch.
Die Drogen dürfen nur in lizenzierten Coffee Shops oder Smartshops verkauft werden. Der Käufer ist dazu angehalten, seinen Erwerb nur dort oder zu Hause zu konsumieren, jedoch nicht in der Öffentlichkeit. Doch wird dieses nur selten eingehalten, am wenigsten von den Touristen. Viele Restaurants und Hotels müssen deshalb durch Schilder auf ein Konsumverbot von Drogen hinweisen.
Seit dem 1. September 2003 bekommt man Haschisch und Marihuana gegen Vorlage eines Rezeptes als Schmerzmittel in Apotheken. Zwei Hanfzuchtfarmen erhielten dazu die Genehmigung, die Cannabisprodukte für Apotheken zu züchten. Dabei liegt der Apothekenpreis deutlich höher, als der in Coffee Shops. Erklärt wird dies mit dem Mehraufwand für die Herstellung nach biologischen Aspekten.
Siehe auch
Weblinks
- Informationen zu "Coffe Shops" und "Cannabis gegen Rezept"
- Entstehung der Coffeeshops
- Klassifizierung der Substanzen der lijst II des Opiumwet (Stand 2004)
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