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Vermessungsamt
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Das Vermessungs- bzw. Katasteramt ist eine Behörde, die das Grundstückskataster (das Liegenschaftskataster) durch Erfassung (Vermessung) von Liegenschaften (= Flurstücke und Gebäude) vorzuhalten, zu bearbeiten und aktuell zu halten.
Das Kataster sagt man im norddeustchen Sprachraum.
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Organisation
Sie unterstehen dem Baudezernat. Wegen Umorganisation werden "Kataster- und Vermessungsämter" in Nordrhein-Westfalen als "Referat für Vermessung und Kataster" bezeichnet. Die Bezeichnungen sind in den Bundesländern unterschiedlich. In Hessen heißen die ehemaligen "Katasterämter" und "Flurbereinigungsbehörden" jetzt "Ämter für Bodenmanagement".
Aufgaben
Die durchzuführenden Aufgaben sind, auch bei unterschiedlichen Bezeichnungen, recht ähnlich:
- Aufbau und Fortführung des Katasters und der Katasterbücher. Die "Bücher" werden jetzt als Datensätze im Computer geführt.
- Fortführungsvermessungen und Grenzfeststellungen der Grundstücke (Flurstücke)
- technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren (z.B. Umlegung nach dem Baugesetzbuch oder Flurbereinigungen nach dem Flurbereinigungsgesetz)
Dazu zählt im Detail:
- Die Auswertung der Vermessungen
- die Erhebung bzw. Berechnung der Grenzen und
- allenfalls ihre Absteckung und
- die Erteilung von Grenzbescheinigungen.
- Die Fortführung des Katasters (Evidenthaltung, Aktualisierung und der schriftlichen Operate (Katasterbuch etc.)
- Die Kartierung aller Liegenschaften (Gebäude und Grundstücke) in Form des Katasterplans (auch: Flurkarte, in Österreich früher: Katastermappe)
- Die Grundstücke mit Beschreibungen (Fläche, Nummern, Nutzungsklassen usw.) zu versehen,
- d.h. mit Attributen im Sinn eines LIS bzw. Geoinformationssystems
- Das Operat (Kataster und Katasterpläne) der Allgemeinheit gegen Gebühr zur Verfügung zu stellen.
Katasterbuch
Der Auszug aus dem Katasterbuch wird automatisch erstellt und als ALB (Auszug aus dem Liegenschaftsbuch) bezeichnet.
Katasterkartenwerk
Das Vermessungsamt erstellt das Katasterkartenwerk meist im Maßstab 1:500 bis 1:2000 (im Hochgebirge auch 1:5000). Siehe Flurkarte. Wo eventuell noch ältere, grafisch bzw. mit Messtisch erstellte Katasterpläne in Gültigkeit sind (teilweise 1:1440 oder 1:2880), werden sie in die neueren Maßstäbe übergeführt und neu vermessen. Als Bezugssystem dient das jeweilige Landesvermessungsnetz.
Mit Einzug der Rechnertechnik in das Katasterwesen wird auf die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) umgestellt, was in Österreich und der Schweiz als "digitaler Kataster" schon großteils erfolgt ist.
Katasterführung
In Bayern wurden früher Feldgeschworene mit der Vermessung betraut. Heute sind öffentlich bestellte Vermesser mit der technischen Vermessung beauftragt.
Über die Katasterführung hinaus haben viele Vermessungsämter auch Aufgaben in der technischen Vermessung zu erfüllen - insbesondere die Vermessungsbehörden von Städten - und das Festpunktnetz (Fix- und Einschaltpunkte des Vermessungsnetzes) intakt zu halten.
Siehe auch
Weblinks
- Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation
- Bayerisches Landesamt für Vermessung und Geoinformation
- Behörde für Landentwicklung, Geoinformationen und Liegenschaften Niedersachsen
- Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
- Der Bayerische Katastervermessungskompass
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