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Usurpation

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Als Usurpation (von lat. usurpatio) wird im neueren Sprachgebrauch die Anmaßung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders der öffentlichen Gewalt bezeichnet - also die gewaltsame Verdrängung eines legitimen Herrschers, der Umsturz der Verfassung und die Unterdrückung der Selbständigkeit eines Staates durch einen Usurpator.

Ist der Usurpator nur zwischenzeitlich in den Besitz der Staatsgewalt gelangt, so muss ein wieder restaurierter rechtmäßiger Landesherr meist die in der Zwischenzeit vorgenommenen Regierungshandlungen in ihren tatsächlichen und rechtlichen Folgen anerkennen, da sonst offenbare Unbilligkeiten und Unzuträglichkeiten entstehen würden.

In der Spätantike wurde in der Regel der (eigentlich etwas anderes bezeichnende) Ausdruck "Tyrann" (týrannos,tyrannus) zur Kennzeichnung eines Usurpators verwendet.

Meist wird eine Usurpation im politischen Kontext derart definiert, dass - anders als beim Staatsstreich oder einer Palastrevolte – der bislang legitime Herrscher zum Zeitpunkt der Erhebung des Konkurrenten noch lebt und amtiert. Es kommt also stets zu einem Konflikt zwischen dem bisherigen Herrscher und seinem Herausforderer, der oft Züge eines Bürgerkriegs trägt.

Der Usurpation entgegen steht die Legitimität. Die Usurpation kann auch durch Anerkennung oder freiwilligen Gehorsam des Volkes einen legitimen Charakter erhalten. Doch auch ohne dies sind Staatsakte der usurpierten Gewalt zunächst gültig, denn die Befugnis zur Ausübung der Staatsgewalt ist nicht an den rechtmäßigen Gebrauch, sondern an den tatsächlichen Besitz der Staatsgewalt gebunden.

In der historischen Forschung fehlen bislang exakte Unterscheidungsmöglichkeiten zwischen usurpierter und legitimer Macht, weshalb oft nur der Ausgang des Machtkampfes darüber entscheidet, wer als Usurpator gezählt wird: So begann etwa der römische Kaiser Diokletian 284 als Usurpator, konnte sich aber gegen seinen Konkurrenten Carinus durchsetzen und galt daher ab 285 als legitimer Herrscher. Ein erfolgreicher Usurpator kann also zum rechtmäßigen Herrscher werden, sobald seine Gegner ausgeschaltet sind. Die formale Anerkennung seiner Herrschaft ist dann zwar juristisch bedeutsam, ist aber in der Regel nur eine direkte Konsequenz der realen Machtverhältnisse.

Berühmte Usurpatoren waren in Antike und Mittelalter unter anderem:


Der Begriff usurpatio bezeichnete im älteren römischen Recht die Unterbrechung einer Verjährung durch Aufhebung des Besitzstandes.

In der Computersicherheit wird unter dem Begriff Usurpation die unautorisierte Kontrolle über Teile eines Systems verstanden.

Literatur

  • Egon Flaig: Den Kaiser herausfordern. Die Usurpation im Römischen Reich. Frankfurt am Main 1992.
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