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Titularstadt

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Der Begriff der Titularstadt bezeichnet eine Gebietskörperschaft, also oftmals eine eigenständige Gemeinde oder einen Stadtteil, dem ursprünglich die Stadtrechte verliehen wurden, die jedoch später entweder wieder aberkannt wurden oder die die ehemalige Stadt im Zuge der kommunalen Neugliederung Bestandteil einer anderen Gebietskörperschaft wurde. Titularstädte dürfen aber weiterhin zu ihrem Ortsnamen den Zusatz Stadt tragen.

Beispiele sind:

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