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Textilie

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Zu den Textilien (v. lat.: texere = weben, flechten; PPP textum) gehören nach DIN 60000:

  • Fasern für textilen Einsatz
  • Textile (d.h. aus Fasern hergestellte) Halb- und Fertigfabrikate (zum Beispiel Garn oder Gewebe)
  • Textile Fertigwaren (zum Beispiel textile Kleidung; Kleidung aus Leder, Folien etc. zählt i.e.S. nicht zu den Textilien)

Für die Zurechnung zu den Textilien ist bei Mitverwendung fremder Rohstoffe der textile Charakter bzw. das textile Aussehen der Oberfläche entscheidend.

Allen Verfahren zur Herstellung von Textilien ist gemein, dass eindimensionale Fäden zu zweidimensionalen Flächen zusammengefügt werden.

Textile Flächen lassen sich vermittels verschiedener Verfahren herstellen. Nach der Art der Flächenkonstruktion unterscheidet man vliesartig verbundene (z. B. Filz) und aus Fadensystemen aufgebaute Textilien (z.B. Gewebe, Strickwaren).

Das Weben beruht auf einer meist rechtwinkligen Verkreuzung zweier Fadensysteme, so dass verschieden Arten von Bindungen entstehen. Die wichtigsten sind Leinwand-, Köper- und Atlasbindung. Samtartige Gewebe entstehen dadurch, dass Kett- oder Schussfäden kleine Schlaufen Noppen bilden, die aufgeschnitten den Flor ergeben. Beispiele sind Plüsch und Frottierware.

Das Stricken zählt mit dem Wirken zu den maschenstoffbildenden Verfahren. Zur Bildung einer Masche wird ein Faden zu Schleifen verformt, die miteinander verschlungen werden.

Überdies gibt es viele historische Verfahren und Nischenanwendungen, wie etwa das Malimoverfahren.

Spinnen ist das grundlegende Verfahren zur Herstellung von Fäden.

Meist verbindet Nähen textile Flächen.

Die Textilindustrie stellt Textilien in großem Maßstab mittels Textilmaschinen her. Damit sie den unterschiedlichen Qualitätsansprüchen genügen, werden Textilien in der Textilveredlung (Ausrüstung) gebrauchsfähig gemacht.

Nach Bestimmung unterscheidet man Textilien für Kleidung, Wohnung ("Heimtextilien") und industrielle Zwecke (auch "technische Textilien" genannt; die "Techtextil" gilt als die innovativste Frankfurter Messe).

Das Textilkennzeichnungsgesetz (TKG) regelt in Deutschland die Bezeichnung/Etikettierung von Textilien.

Die Geschichte der Textilien wird an Textilforschungsinstituten und in Textilmuseen dokumentiert und erforscht.


Weblinks

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