Das Fotonexus-Wiki befindet sich im Testbetrieb.


Terroristische Vereinigung

Aus Fotonexus.

(Weitergeleitet von Terrororganisation)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine terroristische Vereinigung (deutscher Rechtsbegriff seit 1976) oder terroristische Organisation (Vereinte Nationen) ist eine auf eine längere Dauer angelegte Organisation mehrerer Personen (Terroristen), deren Ziel es ist, durch Handlungen, die unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen als Straftaten bewertet werden, vor allem politische Ziele zu erreichen, die etwa von religiösen oder wirtschaftlichen Motiven begleitet sein können. Terroristische Vereinigungen versuchen durch Gewaltaktionen, Schrecken (lat. terror) in ein Land zu tragen, um ihre Ziele zu erreichen.

Inhaltsverzeichnis

Definition

Der Begriff "Terror" wie der an ihn angelehnte Begriff "Terrororganisation" sind umstritten und es konnte trotz mehrerer Versuche bis heute (Oktober 2006) keine Staaten-übergreifende Definition gefunden werden. Richard R. Baxter, ehemaliger Richter am internationalen Gerichtshof äußerte sich wie folgt:

"Wir haben Grund zum Bedauern, dass uns ein juristischer Begriff des Terrorismus jemals auferlegt wurde. Der Begriff ist unpräzise; er ist Mehrdeutig; und vor allem dient er keinem entscheidenden juristischen Zweck."
(We have cause to regret that a legal concept of terrorism was ever inflicted upon us. The term is imprecise; it is ambiguous; and, above all, it serves no operative legal purpose.[1])

So existiert für nahezu jeden Staat eine andere Definition von Terror, in den USA gelten darüber hinaus verschiedene Definitionen der einzelnen Behörden.[1] Im Jahre 1988 existierten bereits 109 verschiedene Definitionen von dem Wort "Terror" und diese Anzahl dürfte speziell nach dem 11. September 2001 weit gestiegen sein.[1]

Straftaten: Zu den Straftaten zählen Verbrechen wie Mord, Totschlag, Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub oder sogar Völkermord. Ferner können auch strafbedrohte gemeingefährliche Aktivitäten wie Brandstiftung, gefährliche Eingriffe in den Eisenbahn-, Schiffs- oder Luftverkehr, Piratentum zu Wasser oder in der Luft, Massenvergiftung, Herbeiführen lebensgefährlicher Überschwemmungen, Sprengstoff- oder Strahlungsverbrechen oder die Störung öffentlicher Betriebe Gegenstand der gemeinschaftlich oder von einem Anführer oder einem Führungskader geplanten Terrormaßnahmen sein.

Ziel: Die Motive terroristischer Vereinigungen können einen politischen, religiösen oder sozialen Hintergrund haben und sind gemeinhin von einem Sendungsbewusstsein beeinflusst. Terroristische Aktionen zielen darauf ab, eine schwere oder lang andauernde Störung des öffentlichen Lebens oder dramatische Schädigungen im Wirtschaftsleben zu bewirken. Sie werden mit dem Vorsatz begangen, entweder die Bevölkerung durch bedeutsame Schrecken einzuschüchtern und/oder Staaten, staatliche Stellen oder auch internationale Organisationen (beispielsweise die Vereinten Nationen oder die Europäische Union) zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder internationaler Organisationen nachhaltig zu erschüttern oder zu zerstören.

Geschichte

Auch wenn der Begriff der terroristischen Vereinigung erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in die Strafgesetzbücher Eingang gefunden hat - in der Bundesrepublik Deutschland am 18. August 1976 -, gab es schon vorher Terrorismus. Die Jakobiner-Herrschaft während der französischen Revolution, die irische Freiheitsbewegung bis 1921, die nordirischen Terrorakte, ETA-Attentate im Baskenland und Spanien oder verschiedene Guerillabewegungen (Tupamaros, Palästinensische Organisationen, Taliban oder Al Quaida) sind hier zu nennen.

Recht und Beobachtung

Deutschland

Definition und Unterschied zur kriminellen Vereinigung:

Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durch­gesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in § 129a Absatz 1 Strafgesetzbuch genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. [1]

Von der kriminellen Vereinigung unterscheidet sich die terroristische Vereinigung in der Schwere der Straftaten und damit verbunden im Strafmaß, siehe § 129 Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland.

Strafmaß: Bestraft werden Gründer, Mitglieder, Werber und Helfer. § 129 a StGB sieht in Deutschland für Taten der terroristischen Vereinigung Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.

Beobachtung und Verfolgung: Um terroristische Vereinigungen kümmert sich in Deutschland vor allem das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es versucht, aus solchen im Untergrund operierenden extremistischen Gruppen bzw. Vereinigungen Informationen zu erlangen. Außerdem führen und veröffentlichen demokratische Staaten sowie internationale Organisationen wie die EU oder die UN Listen über sogenannte terroristische Organisationen. Diese Verzeichnisse geben den nationalen Strafverfolgungsbehörden Anhaltspunkte zur Einleitung von (ggf. vorbeugenden) Maßnahmen. Vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz im Verfassungsschutzbericht 2005[1] als terroristische Vereinigung eingestuft sind folgende Gruppen:

Österreich

In Österreich sind kriminelle Zusammenschlüsse samt Strafandrohung bis zu drei Jahren in § 278 StGB definiert und unternehmensähnliche kriminelle Organisationen in § 278a StGB mit bis zu fünf Jahre währender Haft gesondert geregelt.

Strafmaß: In Österreich regelt § 278c StGB die terroristischen Straftaten. Das für die Einzeltaten geregelte Strafmaß erhöht sich um die Hälfte, jedoch auf höchstens zwanzig Jahre. § 278d StGB sieht auch Strafen für die Terrorismusfinanzierung vor. Eine Tat gilt in der Alpenrepublik nicht als terroristische Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten gerichtet ist.

Vereinigungen nach Definition der EU

Bei der sogenannten "EU-Terrorliste" handelt es sich um eine Überarbeitung vom 29. Mai 2006 vom Beschluss des Rates vom 2. Mai 2002 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 280/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/231/CFSP. Nach diesem Beschluss 2006/380/CFSP[1] sowie dem Zusatz 2006/1011/CFSP[1] werden bei folgenden 50 Gruppen/Organisationen terroristische Umtriebe gesehen:

Vereinigungen nach Definition der Vereinten Nationen

Die UN hat bisher (Stand Juli 2006) keine allgemeine Liste von Terrororganisationen herausgegeben. Es wurde jedoch basierend auf Kapitel VII der UN-Charta die Resolution Nr. 1267 sowie eine Folgeresolution verabschiedet, die Mitgliedsstaaten verpflichtet gegenüber Individuen oder Organisationen die mit al-Qaida oder den Taliban in Verbindung stehen Sanktionen durchzusetzen. Diese beinhalten das Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern, ein Ein- und Durchreiseverbot sowie das Unterbinden von Finanzaktionen. Dafür hat die UN eine Liste der betroffenen Personen und Gruppen herausgegeben.[1]

Es folgt eine unvollständige Aufzählung nur einiger bekannterer Gruppen dieser Liste:

Selbstbeobachtung

Die Mitglieder einer Terrororganisation sehen sich im Allgemeinen nicht als Terroristen, sondern halten ihre Mittel für legitim – beispielsweise als Vollstrecker der Staatsgewalt, als Freiheitskämpfer oder als Teil einer Widerstandsbewegung. Auch Staaten und staatliche Organisationen können in Form von Staatsterrorismus Terror ausüben.

Siehe auch

Revolte, Widerstand gegen die Staatsgewalt

Weblinks

Allgemein

Einzelne terroristische Vereinigungen

Quellen



[[Hilfe:Cache|Fehler beim Thumbnail-Erstellen]]: convert: unable to open image `/var/www/fotonexus/w/images/c/ca/Wikipedia_lexikon3e.jpg': No such file or directory.
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Terroristische_Vereinigung, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
[[Hilfe:Cache|Fehler beim Thumbnail-Erstellen]]: convert: unable to open image `/var/www/fotonexus/w/images/c/ca/Wikipedia_lexikon3e.jpg': No such file or directory.
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Terroristische_Vereinigung, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Persönliche Werkzeuge