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Pate
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Taufpate (Schweiz: Götti m. / Gotte f., schwäb.: Döte m. / Dote f., saarländ./pfälzisch: Pat m. / Got f., österr.: Göd m. / Godn f.) ist ein Ehrenamt in christlichen Kirchen. Der Taufpate begleitet den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentsspendung. Sein Name wird im Kirchenbuch vermerkt. Der Begriff „Pate“ kommt vom lateinischen pater spiritualis bzw. patrinus, „Mit-Vater“ (genau wiedergegeben mit dem altdeutschen Wort „Gevatter“).
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Katholische Kirche
In der katholischen Kirche ist es üblich, einem Täufling eine Person zur Seite zu stellen, die ihn auf dem Weg zur Taufe begleiten und für seine rechte Vorbereitung gegenüber der Gemeinde bürgen soll. Aus dieser Aufgabe entwickelte sich im Laufe der Kirchengeschichte das Patenamt. Ein Pate übernimmt bei der Kindstaufe die Mitverantwortung, dass das Kind den Glauben, auf den es getauft worden ist, erfahren und selbst leben kann. Das kath. Kirchenrecht stellte die Patenschaft bis 1983 als eine „geistliche Verwandtschaft“ dar, die ein Ehehindernis bedeutete (c. 1079 CIC/1917). Die Voraussetzungen für das Patenamt sind bei Taufe und der Firmung identisch: Die Erziehungsberechtigten und im Ausnahmefall der Spender des Sakraments benennen eine Person, die bereit und geeignet ist, das Amt auszuüben. In der Regel muss der Pate oder die Patin 16 Jahre alt sowie voll initiiert sein und ein glaubensgemäßes Leben führen. Nicht in Frage kommen die Eltern des Täuflings und Katholiken, die mit einer Spruchstrafe belegt sind. Ein gleichgeschlechtliches Patenpaar ist nach dem Münsterschen Kommentar nicht gestattet.
Orthodoxe und evangelische Christen werden von der katholischen Kirche als Paten nicht akzeptiert, gelten aber als Taufzeugen.
Evangelische Kirche
Nach evangelischer Auffassung übernimmt der Pate bei der Taufe die Rolle des Täuflings als Stellvertreter. Traditionell trägt er das Kind zur Taufe, um es dort als wiedergeborenen Menschen „aus der Taufe zu heben“. Er legt an des Täuflings statt das Bekenntnis ab.
Der Pate steht den Eltern als Führer in der religiösen Erziehung zur Seite.
Ein Patenamt ist in der Bibel nicht vorhanden. Eine Taufe ist auch ohne Paten gültig, jedoch sollen bei Kindern (unter 14 J.) mindestens zwei Paten benannt werden.
Die Zahl der Paten war - abgesehen vom Adel - für ein Kind bis ins 20. Jahrhundert auf 2-3 beschränkt.
Pate darf nach Auffassung der Angehörigen dieser Kirche sein, wer einer christlichen Kirche angehört und sich zum Glauben an den dreieinigen Gott bekennt.
In der altreformierten Gemeinde übernimmt die Gemeinde die Funktion des Paten.
Wenn der Pate nicht der taufenden Gemeinde angehört, ist ein Patenschein erforderlich, der von der Gemeinde des Paten ausgestellt wird. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem in vielen Gemeinden bei der Taufe überreichten Patenbrief. Während ersteres ein rein amtliches Dokument zur Feststellung der Patenberechtigung ist (und i. A. bei der Kirche verbleibt), handelt es sich bei letzterem um eine Urkunde.
Voraussetzungen
- Der Taufpate muss zur Übernahme des Patenamtes bereit, selbst getauft und Kirchenmitglied sein. Mindestens einer (in besonderen Fällen mind. zwei) der Taufpaten muss die Konfession des Täuflings haben.
- Evangelische Paten sollen konfirmiert sein.
- Das Patenamt kann weder zurückgenommen noch abgegeben werden. „(...) [Es] erlischt [jedoch], wenn die Patin oder der Pate die Zulassung zum Abendmahl verliert, insbesondere bei einem Austritt aus der Kirche.“ (Art. 16 Abs. 5 der Ordnung des Kirchlichen Lebens der EKU)
Aufgaben des Taufpaten
Die Taufpaten haben die Aufgabe, die menschliche und religiöse Entwicklung des Täuflings zu begleiten und die Eltern zu unterstützen. Dabei bürgt der Pate für den Glauben des Täuflings (ursprgl. des erw. Katechumenen). In früheren Zeiten hatten die Taufpaten im Falle des frühen Todes der Eltern eine Fürsorgepflicht für das Kind. Dies wird auch heute noch manchmal gewünscht, aber das Patenamt an sich berechtigt nicht zur Übernahme der Vormundschaft; ggf. muss hier durch ein Testament vorgesorgt werden.
Heute sind diese Aufgaben in den Hintergrund getreten. Oft beschränkt sich die Taufpatenschaft auf das Beschenken bei festlichen Anlässen. Viele Paten bemühen sich aber, eine persönliche Beziehung zu ihrem Patenkind aufzubauen und ihm ein Gesprächspartner zu werden.
Aufgaben des Täuflings
Meist ist das Verhältnis des Täuflings zu seinem Taufpaten ein intensiveres als zu anderen Tanten und Onkeln. Besonders im katholischen Glauben haben sich einige Traditionen, wie beispielsweise der Palmstock herausgebildet.
Kinderpatenschaft ohne Taufe
Da traditionell zwei wichtige Aufgaben der Paten darin bestehen, das Patenkind in seiner menschlichen Entwicklung zu begleiten und für dieses Kind im Falle des frühen Todes der Eltern zu sorgen, werden auch in nicht-christlichen Gemeinschaften oft Paten bestellt.
Dies ist in Deutschland z.B. bei freireligiösen Gemeinden (anlässlich der „Lebensweihe“) oder beim Humanistischen Verband (anlässlich der „Namensfeier“) fakultativ vorgesehen. Die Bedeutung einer solchen Patenschaft hängt dann von der Rolle ab, die die Paten gegenüber dem Kind tatsächlich einnehmen. Genau wie bei einer Taufpatenschaft können die Paten von der entsprechenden Weltanschauungsgemeinschaft im Stammbuch der Familie vermerkt werden.
altertümliche Bezeichnungen
- für Patenkind: dot
- für (männlichen) Paten: Gevatter
- für die Patin: Götchen (von regional Got, s.o.)
Weblinks
| Wiktionary: Pate – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
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