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Tagsatzung

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Schweiz

Bild:Tagsatzung1531.jpg
Tagsatzung in Baden im Jahr 1531

Bis 1798

Die Tagsatzung war eine Versammlung von Abgesandten der einzelnen Orte (Kantone) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besaß sowohl exekutive wie auch legislative Kompetenzen, allerdings war ihre Macht sehr beschränkt, da die meisten Kompetenzen bei den Kantonen lagen. Erste Zusammenkünfte gab es in Brunnen (1315), Beckenried (seit 1291?), später je nach Bedürfnis in Zürich, Bern, Luzern, Baden, Aarau, Altdorf (seit 1357), Schwyz, Bellinzona, Stans (ab 1320), Zug, St. Gallen, Wil, Freiburg, Lugano und Locarno, Grandson (nur für Bern und Freiburg) und Neuenburg (1512–1529). In Konstanz gab es sehr viele Verhandlungen mit den süddeutschen Städten und Österreich (seit 1315). In Solothurn fanden Zusammenkünfte statt, zu denen der französische Gesandte einlud.[1]

Die ordentliche Tagsatzung begann ab 1424 am Mittwoch nach Pfingsten, ab 1462 auf den 2. Sonntag nach Fronleichnam (Donnerstag nach Trinitas) – also zwischen 31. Mai und 4. Juli –, ab 1587 am Sonntag nach Johannes Baptista (24. Juni), ab 1712 jährlich am Montag nach Peter und Paul (29. Juni) und dauerte bis zu drei Wochen.

Die Tagsatzung fand zwar an wechselnden Orten statt, doch Baden im Kanton Aargau war aufgrund der Bäder und der damit verbundenen Zerstreuungen besonders beliebt. Die wichtigsten Geschäfte, die die ganze Eidgenossenschaft vor 1712 betrafen, wurden ausschliesslich in Baden verhandelt, so z.B. ab 1424 die Abnahme der Jahresrechnungen sämtlicher Gemeinen Herrschaften, aber auch Entscheidungen über Krieg und Frieden. Eine bis heute wirksame Entscheidung traf die Tagsatzung, als sie 1505 Papst Julius II. auf dessen Anfrage 150 Söldner sandte, um den Vatikan zu schützen. Daraus entstand schließlich die Schweizergarde.

Nach dem Zweiten Villmerger- bzw. Toggenburger Krieg im Jahr 1712 kam die Tagsatzung abwechselnd in Baden und Frauenfeld zusammen (1742–1797 ständig in Frauenfeld), wo sie zur Jahrrechnung der deutschen Gemeinen Herrschaften Thurgau, Rheintal, Sargans, Gaster und Uznach, Baden sowie die Freien Ämter zusammentrat.

1803–1848

Der mit der Durchführung beauftragte Kanton hielt zugleich den Vorsitz und wurde als Vorort bezeichnet. 1848 erarbeitete die Tagsatzung die erste Schweizer Bundesverfassung. Damit gründete sie den modernen Schweizer Bundesstaat und löste sich selbst, respektive den Bundesvertrag von 1815, auf.

Als Nachfolge der Kantonsvertretung dient seit 1848 der Ständerat mit je zwei gewählten Vertretern je Kanton. Die Ständeräte sind in ihrem Stimmverhalten jedoch nicht an die Vorgaben der Kantone welche sie vertreten gebunden.

  1. Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz, Neuenburg 1931, Bd. 6, Artikel Tagsatzung, 629–631.

Österreich

In Österreich ist der Begriff Tagsatzung als Termin für eine Verhandlung in Zivilrechtssachen vor Gericht gebräuchlich.

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