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Sultan (männlich)/Sultanah, deutsch Sultanin (weiblich) (arabisch: سلطان
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sultân: „Herrschaft“, „Herrscher“) ist ein islamischer Herrschertitel (auch Personenname), der ab dem 10. Jahrhundert christlicher Zeitrechnung in verschiedenen Epochen und Gegenden der Welt benutzt wurde, z. B. in Indien und im Osmanischen Reich. Bei den türkischen Völkern löste er den des Atabey ab.
Der Titel beinhaltet sowohl moralisches Gewicht als auch religiöse Autorität und orientiert sich an der Rolle des Herrschers, wie sie im Koran definiert ist. Allerdings war der Sultan kein religiöser Lehrer. Das Herrschaftsgebiet eines Sultans wird als Sultanat bezeichnet.
Der erste islamische Monarch, der diesen Titel trug, war der türkische Herrscher Mahmud von Gazna (998 bis 1030) in Nordwestindien. Später wurde Sultan der übliche Titel der seldschukischen und osmanischen Herrscher in der Türkei und der ayyubidischen und mameluckischen Herrscher in Ägypten. In Al-Andalus errichteten die Nasriden 1232 das Sultanat von Granada.
In der Türkei wurde das Sultanat, das dort seit dem 15. Jahrhundert (Eroberung Konstantinopels) kaiserlichen Rang beanspruchte, 1922 abgeschafft. Heute sind Oman und Brunei die einzigen souveränen Staaten, deren Oberhäupter noch den Titel Sultan tragen. Der Sultan von Marokko wandelte seinen Titel 1956 in „König“ (arab. ملك
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malik) um.
In Ostafrika wurde der Titel früher auch für Dorfhäuptlinge gebraucht. In einigen Staaten Afrikas (z. B. Nigeria) existieren nach wie vor teilautonome Sultanate, ebenso im südostasiatischen Königreich Malaysia. In Indonesien existiert das Sultanat von Yogyakarta als teilweise autonome Region.
Ähnlich wie andere Herrschernamen wird auch der Begriff „Sultan“ heutzutage meistens in anderem Zusammenhang verwendet, nämlich im Tourismus. Das rührt wohl daher, dass die Reiseanbieter eine Assoziation mit den einstmals prächtigen Sultanspalästen für sich in Anspruch nehmen wollen. So werben viele Hotels und Reiseveranstalter, insbesondere im geographischen Umfeld des ehemaligen osmanischen Reiches, heute noch mit dem Begriff „Sultan“.
Definition
Sultan (arab. „Stärke“) bezeichnet in der politischen Sprache die staatliche Autorität und später den islamischen Inhaber der Regierungsgewalt. Erstmals wurde Togrylbeg (Sultan Tughril-Baig) 1055 der Titel „Sultan“ von einem Kalifen verliehen. Von 1517 bis 1924 galten die türkischen Osmansultane als Nachfolger der Abbasiden so zugleich als Kalifen. Seitdem gibt es keine Kalifen mehr.
Siehe auch
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