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Sudetenland

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Sudetenland ist eine vorwiegend nach 1918 gebrauchte Hilfsbezeichnung für ein Gebiet in der damaligen Tschechoslowakei, in dem überwiegend Deutsche nach Sprache und Herkunft lebten. Im 19. Jahrhundert wurde „Sudetenland“ gelegentlich als typographische Bezeichnung für den Raum des Grenzgebirges zwischen Böhmen, Mähren und Schlesien verwendet. Als Bezeichnung für die deutsch besiedelten Gebiete Böhmens und Mährens wird sie seit dem Entstehen der Tschechoslowakei nach dem Ersten Weltkrieg gebraucht. Davon abgeleitet ist der Begriff „Sudetendeutsche“ für die ehemaligen deutschsprachigen Bewohner des Sudetenlandes, der an die Stelle der älteren Begriffe „Deutschböhmen“ und „Deutschmähren“ trat.[1]

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzungen

Die Sudetenländer sind nicht identisch mit dem Sudetenland, sie orientieren sich also an den Sudeti montes der Antike, die – vielleicht irrig – mit dem Bereich vom Isergebirge bis zum Adlergebirge identifiziert wurden. Der Terminus umfasste die Gesamtheit der historischen Länder Böhmen, Mähren, Schlesien. Diese Bedeutung von Sudetenländer findet sich heute beispielsweise noch im Namen der Historischen Kommission der Sudetenländer, dort mit dem bei einer Satzungsänderung 1981 zur Verhinderung von Missdeutungen als notwendig befundenen Erklärung „Sudetenländer im Sinne der Gesamtheit der böhmischen Länder". (Zitat Hans Lemberg, Collegium Carolinum, München)

Ethnische Hinsicht

In ethnischer Hinsicht war das "Sudetenland" seit 1918 die zusammenfassende Bezeichnung für die Gebiete Böhmens, Mährens und Mährisch-Schlesiens, in denen Einwohner deutscher Nationalität, Abstammung und/oder Muttersprache eine Mehrheit bildeten (eigene Bezeichnung: Deutschböhmen, später Sudetendeutsche benannt).

Provinz Sudetenland

Die Deutschen in den nördlichen Gebieten von Österreichisch-Schlesien, Nordmähren und Nordostböhmen riefen im Oktober 1918 die deutschösterreichische Provinz Sudetenland aus. Diese trat noch im November 1918 der Republik Deutschösterreich bei. Der Beitritt wurde durch die gleichzeitige Etablierung der Tschechoslowakei im gesamten Gebiet der Kronländer Böhmen, Mähren und Schlesien unwirksam. Die tschechoslowakische Hoheit wurde schon im November und Dezember 1918 faktisch durchgesetzt und am 10. Spetember 1919 durch den Vertrag von Saint-Germain bestätigt.

Reichsgau Sudetenland

Der Reichsgau Sudetenland wurde nach dem Münchener Abkommen durch Gesetz vom 14. April 1939 mit der Hauptstadt Reichenberg geschaffen und bestand bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945.

Geschichte

Das Gebiet hat dieselbe Geschichte wie Böhmen und Mähren sowie Schlesien. Das so genannte Sudetenland als Ganzes stellte bis 1939 nie eine separate Verwaltungseinheit dar. Jedoch existierte im November und Dezember 1918 für wenige Wochen eine Provinz dieses Namens, die Nordmähren und Sudetenschlesien umfasste. Auch der Begriff Sudetenland entstand erst in an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert, schon ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden allerdings die böhmischen Länder gelegentlich als "Sudetenländer" bezeichnet, beispielsweise in der Formulierung die Deutschen der Sudetenländer.

Geschichte bis 1918

Zu Anfang der überlieferten Geschichte von den Kelten besiedelt (vgl. antike Historiographen), bewohnten und beherrschten im 1. Jahrhundert nach Christus die germanischen Markomannen Böhmen als Stammesbund unter einem König. Sie trieben Handel mit den Römern, schlugen aber deren Expansionsbestrebungen in ihr Gebiet mehrfach ab (Marbod). Als während der Völkerwanderung Germanen aus ganz Mitteleuropa mehr und mehr Macht und Land im Römischen Reich übernahmen, verließen auch viele Germanen Böhmen. Im 6. Jahrhundert wurde das Land von Slawen besiedelt. Nach ihrer Gründungssage begann ihre Landnahme Böhmens unter Urvater Tschech auf dem Berg Říp. Sie sollen wahrscheinlich von jenseits der Tatra gekommen sein, weniger wahrscheinlich ist ihre Herkunft aus Kroatien. Die Siedlungsarchäologie geht heute übereinstimmend davon aus, daß bei der Ankunft der ersten Slawen die Gegend noch germanischt besiedelt war. Beide Gruppen lebten ausweislich der Grabungsfunde auch nach Ankunft der Slawen noch viele Jahrhunderte friedlich nebeneinander.

Seit dem 12. Jahrhundert waren Böhmen und Mähren, unter der böhmischen Krone politisch miteinander vereint, Teil des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, jedoch unabhängiger als die deutschen Reichsstände.

Im 12. und 13. Jahrhundert kamen Wellen deutscher Zuwanderer in die beiden Länder. Ihre Zuwanderung konzentierte sich auf die Randgebiete und auf die oft mit ihrer Hilfe neugegründten Städte. Sie brachten die damals in Deutschland entwickelte Stadtkultur mit all ihren Eigenschaften wie Zünften, Handwerken und vor allem deutschem Stadtrecht unterschiedlicher Prägung mit. Einige der später deutschsprachigen Gebiete waren allerdings bis zum Dreißigjährigen Krieg mehrheitlich tschechisch besiedelt. Nach der Entvölkerung durch die Kriegshandlungen und die anschließenden Seuchen und Hungersnöte wurden dort teilweise planmäßig deutschsprachige Neusiedler angeworben. Mittelalterliche oder frühneuzeitliche Inschriften auf Grabmälern oder an Bauwerken sind deshalb auch in diesen Gebieten meist in tschechischer oder lateinischer Sprache ausgeführt, ebenso die alten Urkunden in den Stadtarchiven. Als Sonderfall ist hier das Gebiet um die ehemalige Freie Reichsstadt Eger zu behandeln. Stadt und Umland wurden 1322 an Böhmen verpfändet, das Pfand allerdings niemals wieder eingelöst, so dass es endgültig 1806 zum Königreich Böhmen kam.

Bis 1806 gehörten Böhmen, Mähren und Schlesien dem Heiligen Römischen Reich an. Seit das Kaiserreich Österreich durch den österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 zu Österreich-Ungarn wurde, gehörten die Kronländer Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien zusammen mit dem Gebiet der heutigen Republik Österreich und Galizien zur westlichen Reichshälfte Cisleithanien. Versuche, deutschen und tschechischen Interessen in diesen Kronländern gleichmaßen gerecht zu werden, erstickten in mehreren Affären.

Bild:Tschechen1880.gif
Ausschnitt aus der „Völkerkarte von Oesterreich-Ungarn", Andrées Weltatlas von 1880

1918 / 1919

Bei der Auflösung der Donaumonarchie bildete sich am 21. Oktober eine deutsch-österreichische Nationalversammlung unter Beteiligung der deutschen Abgeordneten Böhmens, Mährens und Mährisch-Schlesiens und verabschiedete am 30.Oktober eine provisorische Verfassung der neu gegründeten Republik Deutsch-Österreich (später Republik Österreich). Am 28. Oktober wurde die Tschechoslowakei proklamiert. So wurden die mehrheitlich deutschsprachigen Grenzgebiete Böhmens, Mährens und Mährisch-Schlesiens von beiden Staaten gleichzeitig beansprucht. Die Besetzung dieser Gebiete durch tschechische Truppen vor allem ab Ende November 1918 verhinderte die volle Etablierung der neuen Provinzen Deutschböhmen und Sudetenland (= Nordmähren und Sudetenschlesien). Im Dezember gingen die Regionalregierungen ins Exil.

In einem Interview mit der damals führenden französischen Tageszeitung "Le Matin" vom 10. Januar 1919 erklärte der Gründungspräsident der ČSR, Masaryk:

Unsere geschichtlichen Grenzen stimmen mit den ethnographischen Grenzen ziemlich überein. Nur die Nord- und Westränder des böhmischen Vierecks haben infolge der starken Einwanderung während des letzten Jahrhunderts eine deutsche Mehrheit. Für diese Landesfremden wird man vielleicht einen gewissen modus vivendi schaffen, und wenn sie sich als loyale Bürger erweisen, ist es sogar möglich, daß ihnen unser Parlament [...] irgend eine Autonomie bewilligt. Im übrigen bin ich davon überzeugt, daß eine sehr rasche Entgermanisierung dieser Gebiete vor sich gehen wird.

Am 4. März 1919 fanden anlässlich der in Österreich stattfindenden Wahlen an vielen Orten im deutschen Siedlungsgebiet Demonstrationen für das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen und die Zugehörigkeit zu Deutsch-Österreich, die statt. Dabei wurden insgesamt 54 Deutsche und zwei Tschechen von tschechischen Soldaten erschossen.

Durch den Vertrag von Saint-Germain wurde schließlich im September 1919 die Tschechoslowakei betätigt, samt ihrer Hoheit über die strittigen Gebiete. Die Siegermächte hatten entschieden, das historische Gebiet der böhmischen Kronländer nicht aufzuteilen. Die Gebirge des "böhmischen Vierecks" bildeten ein militärisch nützliches Hindernis gegen mögliche Angriffe des Deutschen Reiches und Österreichs, denen die Sieger die Schuld am Ersten Weltkrieg gaben. Entgegen dem 14-Punkte-Programm von US-Präsident Wilson wurde eine Volksabstimmung (wie beispielsweise in Oberschlesien) nicht vorgesehen.

Von 1919 bis zum Münchner Abkommen

Im neuen Vielvölkerstaat Tschechoslowakei verfügten sämtliche Völker über eigene politische Parteien, eine Vertretung im Parlament, über ein eigenes Schulsystem, und Abgeordnete im Parlament hielten ihre Vorträge in ihrer jeweiligen Muttersprache. Die Sudetendeutschen (Deutschböhmen) bildeten die zweitgrößte Bevölkerungsgruppe in der Ersten Tschechoslowakischen Republik (ČSR) nach den Tschechen und vor den Slowaken. Vor allem um die Mehrheit des "Staatsvolks" größer erscheinen zu lassen, galten Tschechen und Slowaken allerdings als ein Volk, wiewohl die slowakische Sprache gefördert wurde. Dem deutschen Bevölkerungsanteil, wie auch den Ungarn, Polen oder Ruthenen wurden zwar Minderheitenrechte zugestanden, aber keine regionale Autonomie.

Zeitweise ließen die Spannungen nach und in zwei Wahlen in den 1920er Jahren stimmten die deutschen Bürger der Tschechoslowakei mehrheitlich für Partein, die die Integration befürworteten. Viele Sudetendeutsche lehnten aber weiterhin eine Zugehörigkeit zur Tschechoslowakei ab. Diese Haltung dominierte auch in zahlreichen Stadträten (Vgl. Gedenktafel an der Egerquelle).

Am 1. Oktober 1933 wurde um Konrad Henlein die Sudetendeutsche Partei (SdP) gegründet. Anfangs setzte sich die Partei nur für eine größere Autonomie des Sudetenlandes ein, gestützt auf vertragliche Zusicherungen der Tschechoslowakei. Nach Absprache mit Hitler orientierte sich die Partei später zunehmend an Hitler und den Nationalsozialisten (NSDAP) im benachbarten Deutschen Reich.

Abgeschirmt von der Öffentlichkeit erklärte Hitler im November 1937 den Oberbefehlshabern der Wehrmacht, dass der Anschluss Österreichs und die Niederwerfung der Tschechoslowakei die nächsten Schritte auf dem Weg zum Lebensraum im Osten seien. Im April 1938 bekräftigte Hitler gegenüber der Wehrmacht seinen Plan, "die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine Militäraktion zu zerschlagen". Auf diesem Weg zu der von ihm so proklamierten "Lösung der deutschen Raumfrage" war die SdP ein willfähriger Partner. Henlein wurde beauftragt, die tschechoslowakische Regierung mit Maximalforderungen der Sudetendeutschen zu konfrontieren, um die innenpolitische Krise anzuheizen.

Immer stärker unter Druck verkündete die Tschechoslowakei im Mai 1938 mit dem Hinweis auf Kenntnisse eines unmittelbar bevorstehenden deutschen Angriffs die Mobilmachung. Die Bündnispartner Frankreich und England waren im Zugzwang und bekundeten ihre Unterstützung. Deutschland seinerseits forcierte die Krise und versetzte die Wehrmacht in Bereitschaft. Unter Vermittlung Mussolinis gelang es England schließlich noch einmal, den von Hitler eigentlich angestrebten Waffengang zu verhindern.

Durch das Münchener Abkommen (von tschechischer Seite überwiegend bezeichnet als: "Münchener Diktat", tschech.: "Mnichovský diktát" oder "Münchener Verrat", tschech.: "Mnichovská zrada" ) vom 29. September 1938 sah die deutsche Bevölkerung des Sudetenlandes ihre beim Zerfall der Monarchie Österreich-Ungarn 1918 angestrebte, aber durch den Vertrag von St. Germain verhinderte Selbstbestimmungsrecht mit zwanzig Jahren Verspätung eingelöst. Ein Selbstbestimmungsrecht, welches zum Zeitpunkt seiner Verwirklichung andererseits dazu führte, dass das Sudetenland in die Hände der Nationalsozialisten fiel. Ungeachtet dessen war die Angliederung der überwiegend deutsch besiedelten Randgebiete Böhmens an das Deutsche Reich als Reichsgau Sudetenland von der Zustimmung der ganz überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung begleitet. Es wird unter Historikern und Politikern kontrovers diskutiert, ob im Verhalten eines Teils der sudetendeutschen Bevölkerung nicht zumindest eine moralische Mitschuld an den Verbrechen Deutschlands gegenüber seinen europäischen Nachbarvölkern gesehen werden kann. Für einen politischen Eklat sorgte der damalige tschechische Ministerpräsident Miloš Zeman im Jahre 2002, als er so weit ging, im Zusammenhang mit den Sudetendeutschen von der Fünften Kolonne des Dritten Reiches zu sprechen.

Wenige Monate nach Abschluss des Münchener Abkommens wurden durch den inzwischen zurückgetretenen und in London ansässigen ehemaligen Präsidenten Edvard Beneš erste Ideen entwickelt, die auf eine Rückgewinnung der gerade abgetretenen Gebiete sowie eine Ausweisung der dort lebenden deutschen Bevölkerung zielten.

Besetzung der so genannten „Rest-Tschechei“ und Zweiter Weltkrieg

Das Münchner Abkommen leitete das Ende der Tschechoslowakischen Republik ein. Am 9. März 1939 besetzte tschechisches Militär den Teilstaat Slowakei. Daraufhin erpresste Hitler vom abgesetzten slowakischen Premierminister Dr. Jozef Tiso die Erklärung einer selbständigen Slowakei (am 14. März 1939), die sich unter den Schutz des Deutschen Reiches stellte, sowie vom Präsidenten der CSR Emil Hácha dessen Einverständnis zur Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren. Mit dem Einmarsch der Wehrmacht am 15. März 1939 in Prag wurde die politische Umbildung vollzogen.

Die Grenze zwischen dem zu 96% von Tschechen bewohnten Protektorat und dem Sudetenland durfte nur mit staatlicher Genehmigung überschritten werden. Die Zollgrenze zum Protektorat wurde jedoch am 18. September 1940 aufgehoben.

Unmittelbar nach Beginn des Zweiten Weltkrieges gründete der ehemalige tschechoslowakische Präsident Edward Beneš das tschechoslowakische Nationalkomitee, das sowohl von der britischen als auch der französischen Regierung anerkannt wurde. Nach dem deutschen Sieg über Frankreich im Juni 1940 erkannten die Briten die Gruppe um Beneš als tschechoslowakische Exilregierung und Beneš als Präsidenten an. In dieser Position verstärkte Beneš seine Anstrengungen hinsichtlich der vollständigen Wiedererrichtung der Tschechoslowakei unter Einschluss des Sudetenlandes und der Ausweisung der Minderheitsbevölkerungen der Deutschen, Ungarn und Polen.

Bereits weit vor Kriegsende erreichte Beneš von den Westalliierten die grundsätzliche Zustimmung zu seinen Entrechtungs- und Vertreibungsplänen. Ebenfalls wurden die darauf abzielenden und später als Beneš-Dekrete bekannt gewordenen Gesetze und Verordnungen größtenteils bereits ab 1943 von Beneš formuliert.

Nachkriegszeit

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde damit begonnen, das im Londoner Exil entwickelte und vorbereitete Programm in die Tat umzusetzen. Beneš verkündete die Beneš-Dekrete, die die Enteignung und Entrechtung der Sudetendeutschen und Ungarn anordneten (bei den Ungarn wurde die Entrechtung 1948 aufgehoben). Deutsche, die ihre antifaschistische Gesinnung nicht zweifelsfrei nachweisen konnten, wurden mit einem „N“ (für „Nemec“ = „Deutscher“) gekennzeichnet und vertrieben („zwangsausgesiedelt“). Sie wurden in Arbeitslager gebracht, um z. B. in Kohlegruben, Gradierwerken und auf Bauernhöfen unentgeltlich und bei minimaler Verpflegung zu arbeiten, und dann zwangsausgesiedelt. Bezüglich der Ungarn wurde schließlich lediglich ein teilweiser Bevölkerungsaustausch gegen Slowaken aus Ungarn durchgeführt.

Insgesamt wurden 3 Millionen der knapp über 3,2 Millionen Sudetendeutschen vertrieben. Bei „Rache-Massakern“ kamen viele Deutsche um, genaue Zahlen sind nicht bekannt. Etwas über 30.000 sind anzunehmen. Nach verschiedenen Bevölkerungsbilanzen hat sich die Zahl der Sudetendeutschen zwischen Anfang Mai 1945 und den beiden Volkszählungen in der Bundesrepublik und der DDR vom August und September 1950 um über 200.000 vermindert.

In die geräumten Regionen zogen überwiegend Tschechen aus dem Landesinnern und auch Tschechen, die vorher von den Deutschen von dort vertrieben worden waren, sowie Slowaken und Roma. Die Meisten erhielten den Zuschlag auf die jeweilige zuvor von Sudetendeutschen oder Ungarn enteignete Immobilie unentgeltlich über ein Auslobungsverfahren, welches die Regierung unter der tschechischen und slowakischen Bevölkerung durchführte. Einzelne nahmen Häuser noch unter Anwesenheit der Vorbewohner gewaltsam in Besitz. Weiterhin wurden etwa 44.000 Ungarn in das verlassene Sudetenland zum Arbeitsdienst deportiert. Nach ein bis zwei Jahren wurde den Ungarn erlaubt, in die Südslowakei zurückzukehren, was auch rund 24.000 von ihnen taten.

Durch die Neuverteilung der geräumten Immobilien kam es bei vielen Tschechen „als Ausgleich für durch die Nationalsozialisten verübtes Unrecht“ zu einem erheblichen Wohlstandszuwachs. Bis heute sorgt dieses Thema für Spannungen zwischen den Regierungen Österreichs, Deutschlands und Ungarns einerseits und der tschechischen Regierung andererseits. Diese Spannungen zu entschärfen ist eines der wichtigsten Ziele der gemeinsamen Deutsch-Tschechischen Erklärung vom Januar 1997.

Heute treffen sich viele Sudetendeutsche einmal jährlich auf dem Sudetendeutschen Tag. Während in den Anfängen stark das erlittene Unrecht im Vordergrund stand, spielt heute der völkerverbindende europäische Gedanke eine größere Rolle.

Sprache

Die verschiedenen sudetendeutschen Dialekte lassen sich in fünf Mundartlandschaften unterteilen:

  • Mittelbairisch (Südmähren, unterer und mittlerer Böhmerwald, Schönhengst, die Sprachinseln von Budweis, Wischau, Brünn und Ölmütz).
  • Nordbairisch oder Oberpfälzisch (Westböhmen, Iglauer Sprachinsel).
  • Ostfränkisch (kleinste Sprachlandschaft; sie reicht von NW-Böhmen über das Erzgebirge bis in die Gegend von Bamberg und ist auch noch im Schönhengst und im mittleren Nordmähren vertreten).
  • Schlesisch (Ostböhmen, Nordmähren).
  • Obersächsisch (Nordböhmen und als Mischdialekt mit dem Nordbairischen in der Iglauer Sprachinsel)

Der Wortschatz wird beschrieben im Sudetendeutschen Wörterbuch. Die Sprachgeographie wird derzeit erforscht vom Atlas der historischen deutschen Mundarten auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.

Bedeutende Städte

Siehe auch: Liste deutscher Bezeichnungen tschechischer Orte

Quellen

  1. Sudetenland, in: Westermann Lexikon der Geographie, Bd. IV, Sp. 450

Literatur

  • Rudolf Hemmerle (Hrsg.). Sudetenland-Lexikon. Mannheim: Adam Kraft, 2. Auflage 1985. ISBN 3-8083-1163-0. Rechte jetzt beim Verlag Flechsig, Beethovenstraße 5 in 97080 Würzburg
  • kolektiv, Zmizelé Sudety - Das verschwundene Sudetenland, Antikomplex, 3. Auflage 2004, ISBN 80-86125-45-9 (auf tschechisch, auf deutsch) zmizelesudety.cz
  • In der Obhut Bayerns; Sudeten- und ostdeutsche Patenschaften im Freistaat Bayern; Hrsg.: Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung

Weblinks

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