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Streifendienst
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Streifendienst ("Streife") ist das einsatzunabhängige beruflich veranlaßte Begehen, Befahren und das Überfliegen eines zugewiesenen Schutzbereiches durch Sicherheitskräfte, um einen (General-)Auftrag zu erfüllen.
Der Streifendienst gilt als Hauptaufgabe der Schutzpolizei. Er soll Gefahren abwehren und Straftaten verhindern. Die Hauptaufgabe ist die Bewältigung von Einzeldienstlagen, z. B durch Polizeieinsätze.
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Aufgaben
Zweck der Bestreifung ist
- die Wahrnehmung
- anormaler Zustände von Sachen (z. B. Feuer, Hindernisse, herrenlose Gegenstände) oder Personen (z. B. verdächtige Wahrnehmungen oder hilflose Personen)
- anormaler Handlungen (z. B. Straftaten oder Störungen der Öffentlichen Öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung)
- die Präsenz in der Öffentlichkeit, z. B. bei der Polizei mit dem Ziel,
- Straftäter von der Begehung von Taten abzuhalten (präventives Handeln),
- um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen sowie
- für Auskünfte und Hilfeleistungen der Bevölkerung zur Verfügung zu stehen.
Polizei
Der polizeiliche Streifendienst wird mit uniformierten und zivilen Kräften vollzogen.
Dies kann unter Zuhilfenahme folgender Verkehrsmittel erfolgen: Streifenwagen (zivil/uniformiert), zu Fuß, Fahrrad, Streifenboot, Polizeihubschrauber usw. Bei der Polizei ist die motorisierte Streife („Motstreife“) am Gängigsten.
Eine Streife kann allein oder zu Mehreren (bis zur Zug- oder Gruppenstärke) erfolgen, wobei die häufigste Form der Streifengang zu Zweit ist. Teilweise werden Streifengänger von Hunden begleitet. Bei mehrköpfigen Stärken ist ein Streifenführer bestimmt. Die meisten Streifen sind mit einem Kommunikationsmittel (Funkgeräte bzw. Mobiltelefone) ausgestattet. Fußstreifen an Straßen sollen entgegen der Fahrtrichtung verlaufen, damit entgegenkommende Fahrzeuge angehalten werden können bzw. die Fahrzeugführer frontal zu sehen sind.
Manche Sicherheitskräfte müssen spezielle Streifenaufträge erfüllen (z. B. Betreuung kleinerer Veranstaltungen) und sind ggfs. dem Vorgesetzten berichtspflichtig.
Seit dem 20. Jahrhundert kann man i.w.S. auch virtuell durch die Videoüberwachung im Öffentlichen Raum "auf Streife gehen".
Polizeivollzugsbeamte auf Fußstreife gehen nur in wenigen Ländern im Gleichschritt, nicht jedoch in Europa.
Sonstige
Unter einer „gemischten Streife“ wird in weiten Teilen Deutschlands eine Streife bezeichnet, die aus männlichen und weiblichen Beamten besteht.
Folgende Berufsgruppen versehen Streifendienst: Polizei, Soldat, Sicherheitswacht, U-Bahn-Wache, Ordnungsamt, Sicherheitsdienste, Werkschutz, Bademeister, Rettungsschwimmer, Bedienstete der Naturschutzwacht, Förster und Jäger im öffentlichen Dienst usw.
Siehe auch
- Kontaktbereichsbeamter (Landespolizei)
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