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Straßenverkehrsgesetz
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Das Straßenverkehrsgesetz beinhaltet die grundlegenden Regelungen zum Straßenverkehr in Deutschland und deckt zusammen mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) weitestgehend das Straßenverkehrsrecht ab.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Straßenverkehrsgesetz
<tr> <td>Abkürzung:</td> <td>StVG</td> </tr> |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Verkehrsrecht |
| FNA: | 9231-1
<tr><td>Ursprüngliche Fassung vom:</td><td>3. Mai 1909 (RGBl. S. 437)</td></tr> |
| Inkrafttreten am: |
<tr>
<td>Neubekanntmachung vom:</td>
<td>5. Mai 2003 |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
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Inhaltsverzeichnis |
Gliederung
Teil I Verkehrsvorschriften
Hier sind die grundlegenden Verkehrsvorschriften zur Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern enthalten (näher ausgeführt in der Straßenverkehrszulassungsordnung) sowie zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr als Basis des Fahrerlaubnisrechtes (detailliert ausgeführt in der Fahrerlaubnis-Verordnung). Eine wichtige Vorschrift ist § 6 StVG. Er enthält die Ermächtigung, weitere Verordnungen zur Regelung des Straßenverkehrs zu erlassen („Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird ermächtigt, Rechtsverordnungen [...] zu erlassen über [...]“). Beispiele für Verordnungen aufgrund dieser Vorschrift sind die Straßenverkehrsordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Straßenverkehrszulassungsordnung.
Teil II Haftpflicht
regelt die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden bei einem Verkehrsunfall.
Teil III Straf- und Bußgeldvorschriften
enthält Straf- und Bußgeldvorschriften, zum Beispiel für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, den Kennzeichenmissbrauch oder die vielleicht bekannteste, den 0,5-Promille-Grenzwert.
Teil IV Verkehrszentralregister
umfasst die Vorschriften für das Verkehrszentralregister (Eintragung, Verwaltung und Löschung der „Flensburg-Punkte“).
Teil V Fahrzeugregister
befasst sich mit dem Fahrzeugregister, das Daten der Fahrzeuge und Fahrzeughalter aller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge vorhält.
Teil VI Fahrerlaubnisregister
regelt das Fahrerlaubnisregister, das Daten aller in der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen Führerscheine verwaltet und ob diese noch gültig bzw. entzogen sind.
Teil VII
enthält gemeinsame Vorschriften und Übergangsregelungen.
Geschichte
In der Nachfolge trat am 23. Januar 1953 das Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Mittlerweile wurden einige Vorschriften des Gesetzes zur Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung geändert. Dabei gab es bis heute insgesamt etwa 36 Änderungen, was für den Bereich des Verkehrsrechtes eine vergleichsweise niedrige Zahl darstellt. Interessant ist, dass die Haftungsregelungen weitgehend unverändert blieben und, abgesehen von mehrfachen Anpassungen der Haftungsobergrenzen, auch heute noch in vielen Teilen den Regelungen von 1909 entsprechen. Dies spricht sicher für den Weitblick des Reichsgesetzgebers.
Weblinks
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