Das Fotonexus-Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Sperrminorität
Aus Fotonexus.
Mit Sperrminorität bezeichnet man die Möglichkeit einer Minderheit, bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss zu verhindern. Sperrminoritäten entstehen dort, wo qualifizierte Mehrheiten verlangt werden.
So ist beispielsweise im deutschen Aktienrecht für bestimmte Hauptversammlungsbeschlüsse eine 75%-ige Kapitalmehrheit notwendig, u. a. für die Liquidation eines Unternehmens (§ 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG) und für eine Satzungsänderung (§ 179 Abs. 2 AktG). In diesem Fall spricht man von einer Sperrminorität, wenn eine Gruppe mehr als 25% und weniger als 50% der Aktien besitzt.
Ein weiteres Beispiel sind die Sperrminoritäten der geplanten EU-Verfassung für Abstimmungen im EU-Ministerrat. Dort können Beschlüsse durch mehr als 45% der Staaten bzw. durch mindestens vier Staaten, die mehr als 35% der Bevölkerung repräsentieren, verhindert werden.
Weblinks
| Wiktionary: Sperrminorität – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Sperrminorit%C3%A4t, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
