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Sozialmedizin
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Die Sozialmedizin ist eine medizinische Fachdisziplin, deren Aufgabe darin besteht, sozialrechtliche (insbesondere kostenrelevante) Aussagen zu treffen. Grundlage dafür sind durch den Sozialmediziner erhobene oder von Kollegen eingeholte Befunde.
Tätigkeitsgebiet
Inhaltlich geht es insbesondere - aber nicht ausschließlich - um Aussagen zum Ausmaß und zur erwarteten Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, zur zeitlichen (z. B. nur 3 bis 6 Stunden pro Tag) und zu anderen (z. B. maximal 5 kg heben oder tragen, keine Tätigkeit in Zwangshaltungen wie Kauern usw.) Einschränkungen der Einsatzfähigkeit, zur Pflegebedürftigkeit und Schwerbehinderung.
Sozialmedizin ist in den meisten Ärztekammern als Zusatzbezeichnung nur für Ärzte mit Facharztbezeichnung möglich. Ärzte mit dieser Zusatzbezeichnung sind typischerweise beim MDK und beim Sozialmedizinischen Dienst der Bundesknappschaft, auch in Rehabilitationseinrichtungen tätig. Rehabilitationsmaßnahmen werden öfters anberaumt, wenn der Versicherte weiterhin Geldleistungen ersucht, aus medizinischer Sicht aber eine erfolgreiche Behandlung mit entsprechender Minderung oder Einstellung der Leistungen möglich ist.
Einordnung
Im Medizinstudium gehört die Sozialmedizin zum ökologischen Stoffgebiet im klinischen Studienabschnitt. Zum ökologischen Stoffgebiet gehören:
- Arbeitsmedizin,
- Sozialmedizin,
- Hygiene,
- Medizinalstatistik und
- Rechtsmedizin.
Gelehrt wird Sozialmedizin auch im Studium der Sozialarbeit.
Begriffsabgrenzung
Abzugrenzen ist die Sozialmedizin von der Medizinischen Soziologie, die medizinisches Handeln und Gesundheitsverhalten im gesellschaftlichen Zusammenhang betrachtet.
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