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Solidarisches Bürgergeld

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Das "Solidarische Bürgergeld" ist ein von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU), nicht aber von der CDU selbst vertretenes Modell zur Einführung eines Grundeinkommens, das in Zusammenarbeit mit dem HWWI in der Öffentlichkeit kommuniziert wird. Es unterscheidet sich durch einen Systemwechsel bei der Einkommensteuer und dem langfristigen Ausstieg der Arbeitgeber aus der Co-Finanzierung sozialstaatlicher Leistungen von anderen Modellen zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, die ebenfalls staatliche Transferleistungen zusammenführen und ablösen möchten. Im Modell des "Solidarischen Bürgergeldes" kann das Grundeinkommen je nach Haushaltsgröße und Region unter Hartz IV-Niveau sinken[1][2]. Dafür werden mit der Reform alle Anstrengungen zum individuellen Hinzuverdienst im Gegensatz zu Hartz IV nicht verhindert.

Inhaltsverzeichnis

Grundidee

Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) fordert ein bedingungsloses "solidarisches Bürgergeld". Bedingungslos bedeutet, dass jeder Bürger einen Anspruch darauf hat - unabhängig von seiner Einkommenslage. Eine Prüfung der Bedürftigkeit durch Behörden findet nicht statt. Althaus' Bürgergeld ist eine negative Einkommenssteuer. Es sieht zwei Optionen vor, wobei in jedem Fall gleich eine Gesundheitsprämie (Kopfpauschale) von 200 Euro abgezogen werden soll. Entweder entscheidet man sich für das "große Bürgergeld" von 800 Euro monatlich (also 600 Euro netto) und muss dafür 50% jedes verdienten Euro als Steuer abführen oder man wählt das "kleine Bürgergeld" von 400 (netto: 200) Euro, bei dem nur noch 25% als Steuer vom verdienten Einkommen abgezogen werden. Letzteres lohnt sich ab einem Verdienst von 1600 Euro monatlich. Allgemein werden die Mindestleistungen je nach Größe des Bezugskreises auf oder unter dem heutigen Hartz IV- bzw. ALG II-Niveau liegen. [3]. Die Grundidee wird über den neugegründeten Verein Pro Bürgergeld verbreitet.

Anspruch bei Kindern und Rentnern

Kinder erhalten ein bedingungsloses Bürgergeld von 500 EUR (abzgl. 200 EUR Gesundheitsprämie = 300 EUR). Personen ab 67 erhalten eine staatliche Zusatzrente von maximal 600 EUR zum Bürgergeld. Auch sie müssen noch die Gesundheitsprämie zahlen. In einer Übergangszeit vom alten zum neuen System werden alle erworbenen Rentenansprüche im Rentenalter ausgezahlt. Dazu wird in einer Übergangszeit zur Finanzierung eine extra Lohnsummensteuer (ca. 12%) eingeführt, die ausschließlich von den Arbeitgebern getragen werden muss.

Personen in besonderen Lebenslagen (Behinderte, Pflegebedürftige etc.) erhalten einen Bürgergeldzuschlag, der jedoch an Auflagen gebunden und dessen Anspruch nachgewiesen werden muss. Diese besonderen Lebenslagen sowie das entsprechende zusätzliche Bürgergeld sind noch nicht konkretisiert.

Verlust des Anspruchs auf ein solidarisches Bürgergeld

Wer strafrechtlich verurteilt worden ist, der soll seinen Anspruch auf ein bedingungsloses Einkommen verlieren und nur noch Lebensmittelgutscheine erhalten [4]. Allerdings steht noch nicht fest, welche Straftaten zum Verlust des Grundeinkommens führen.

Die Einführung der Gesundheitsprämie

Mit dem bedingungslosen Grundeinkommens wäre auch die Einführung einer Gesundheitsprämie ("Kopfpauschale") als Krankenkassenbeitrag verbunden. Sie wird vom Bürgergeldanspruch gleich abgezogen und als "Gutschein" ausgegeben - unabhängig von Alter und Einkommen[5]. Das bedeutet den Ausstieg aus dem bisherigen einkommens- und altersabhängigen System des Gesundheitswesen[6]. Steigen die Gesundheitskosten, muss die Gesundheitsprämie erhöht werden. Ob die Höhe des Netto-Bürgergeldes in Folge dessen sinkt, ist bisher nicht festgelegt, es soll sich jedoch generell am soziokulturellen Existenzminimum ausrichten.

Finanzierung und Wirkung

Der Systemwechsel bei den Ausgaben wird vornehmlich dazu genutzt, um einen Systemwechsel bei den Einnahmen durchzuführen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfallen daher alle Sozialabgaben (Lohnnebenkosten) bei diesem Modell. Dafür zahlen ausschließlich die Arbeitnehmer eine 25%ige Lohnsteuer, die im Vergleich zur heutigen Situation vor allem besserverdienende Einkommensgruppen theoretisch begünstigt. Da Althaus aber alle Einkommensarten (incl. Mieten, Dividenden etc.) an der Quelle besteuern will ("Verbreiterung der Bemessungsgrundlage"), entfallen viele Steuerschlupflöcher, die heute von Reichen genutzt werden können. Weiterhin fallen sämtliche heutigen 155 Sozialleistungen weg, sie werden im Solidarischen Bürgergeld zusammengeführt (ALG I + II, Kindergeld, BaFög, Wohngeld)[7]. Außerdem würden auch alle weiteren Steuervergünstigungen und "Subventionen" (Pendlerpauschale, 1-Euro-Jobs, Mini-/Midi-Jobs, Kombilohn) entfallen.

Das Althaus-Konzept ist im Auftrag der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung von Michael Opielka (Professur für Sozialpolitik an der FH Jena) und Wolfgang Strengmann-Kuhn (Privatdozent für Volkswirtschaftslehre an der Uni Frankfurt/Main) sowie vom Direktor des arbeitgeberfinanzierten Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitutes, Prof. Dr. Thomas Straubhaar berechnet worden. Danach ergibt sich, dass das Bürgergeld allein durch die Einkommensteuer finanzierbar ist - bei praktisch völligem Verzicht auf den jetzigen Bewilligungs- und Prüfapparat der Sozialbehörden. Schätzungen des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) gehen davon aus, dass durch das "solidarische Bürgergeld"-Konzept etwa 600.000 Menschen zusätzlich beschäftigt werden, weil der Anreiz eines Grenzsteuersatzes von 50% im unteren Einkommensbereich wesentlich größer ist als im jetzigen Hartz IV-System. Straubhaar spricht von mehr als einer Million zusätzlicher Arbeitsplätze.

Die Grundsatzkommission der CDU hat sich am 23. Oktober 2006 positiv zu diesem Konzept positioniert, am 26.3.2007 hat CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla angekündigt, es werde eine Kommission unter dem Vorsitz von Dieter Althaus eingerichtet.

Kritik

Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) bezeichnet das Althaus-Modell des Solidarischen Bürgergeldes als einen "Irrweg": "Ökonomisch betrachtet ist das 'Solidarische Bürgergeld' nichts anderes als ein Kombilohn. Für Bezieher hoher Einkommen stellt es zum anderen eine massive Entlastung der Steuer- und Abgabenlast dar." [8]

Das Modell zeichnet sich nach Angaben des IZA dadurch aus, dass ein Teil der Erwerbseinkünfte (50%) auf den Grundsicherungsanspruch angerechnet werden kann und - im Gegensatz zu heute - für Geringverdiener ein Erwerbsanreiz im Niedriglohnsektor entsteht. Bei der geschätzten Annahme von 600.000 neuen Stellen, die mit dem Solidarischen Bürgergeld geschaffen werden, würde jedoch jeder neu geschaffene Niedriglohn-Arbeitsplatz mit 533.000 EUR pro Jahr staatlich gefördert. Das IZA sieht dies als Untergrenze und "indiskutables Ergebnis". Unberücksichtigt sind die Auswirkungen auf das allgemeine Lohnniveau: "Tatsächlich dürften die Arbeitgeber versucht sein, die Arbeitskosten zu Lasten des Staates zu senken. Im Ergebnis würden die Steuereinnahmen tendenziell niedriger ausfallen, als in der Simulation berechnet [...]. Zusammengenommen rechtfertigen die mit dem 'Solidarischen Bürgergeld' erzielbaren Beschäftigungsgewinne in keiner Weise die für den Staat damit einhergehenden Finanzierungsrisiken." Höhere Schulden, eine höhere Zinslast und damit eine sinkende Handlungsfähigkeit des Staates wären die Folge.[9]

Der CDU-Politiker Norbert Blüm schreibt zum Althaus-Konzept: "Wenn die CDU beim Bürgergeld mitmacht und im Übrigen die private Kapitaldeckung zum zentralen Stellwerk der sozialen Sicherheit macht, sind ihr entweder alle Sicherungen durchgebrannt, oder sie hat alles vergessen, was ihr bisher als gut erschien."[10]

Organisation zur Kommunikation des Solidarischen Bürgergeldes

Für die Kommunikation des Konzepts ist u.a. die Organisation "Pro Bürgergeld" im November 2006 gegründet worden. Sie hat ihren Sitz in Woltersdorf bei Berlin, ist ein nicht-eingetragener Verein und bezeichnet sich als "Zusammenschluß engagierter Bürger, die für die Idee des 'solidarischen, bedingungslosen Bürgergeldes' eintreten" [11]. Geführt wird die Organisation von Prof. Dr. Wolfgang Stock. Seit 2005 ist Stock geschäftsführender Gesellschafter der Firma RCC Public Affairs GmbH, die u.a. den Video-Podcast der Bundeskanzlerin Angela Merkel initiiert und produziert hat [12]. Zu den Initiatoren von "Pro Bürgergeld" gehören weiterhin Prof. Dr. Roland Berger, Prof. Dr. Gertrud Höhler, Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Prof. Dr. Michael Schramm[13] und Werner Sülzer.

Die Organisation wird u.a. auf der Webseite von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus, CDU, für weiterführende Informationen zum "Solidarischen Bürgergeld" genannt[14]. Im April 2007 ist eine weitere Internetpräsenz für die Kampagne auf den Seiten des Freistaates Thüringen freigeschaltet worden[15][16], die ebenfalls auf diese Organisationen verweist.

Als wissenschaftlicher Berater fungiert das vornehmlich arbeitgeberfinanzierte Hamburgische WeltwirtschaftsInstitut (HWWI)[17][18], das sich als privates Institut sowie als Think Tank versteht und Ende 2006 aufgrund der Empfehlung des Leibniz-Instituts wegen schlechter Evaluationsergebnisse von der öffentlichen Förderung ausgeschlossen wurde[19]. Der Direktor des HWWI, Prof. Dr. Thomas Straubhaar, ist gleichzeitig einer der Inititatoren des Vereins Pro Bürgergeld [20] und einer der Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Ebenso ist Prof. Dr. Roland Berger bei der INSM und bei "Pro Bürgergeld" tätig[21].

Ziele

Der Verein will die Bürger der Bundesrepublik Deutschland von der Notwendigkeit einer Reform der sozialstaatlichen Transferleistungen überzeugen, weil Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft dabei mehr Geltung verschafft werden müsse [22][23]. Zu den weiteren Zielen gehören:

  • Senkung von Steuern und Abgaben bei Personen: Die Begrenzung der Einkommenssteuer auf 25% ab einem Nettoeinkommen von 1.600 EUR orientiert sich an dem Vorschlag einer Flat Tax von Prof. Dr. Paul Kirchhof [24]
  • Senkung von Steuern und Abgaben bei Unternehmen: Die Unternehmen sollen über das Modell Solidarisches Bürgergeld langfristig vollständig von der direkten Finanzierung sozialstaatlicher Leistungen befreit werden[25]
  • Abbau von Bürokratie und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren: Mit dem Modell werden praktisch alle Transferleistungen in dem Solidarischen Bürgergeld zusammengefasst, durch die Bedingunglosigkeit des Einkommens ist kein Anspruchsnachweis und keine Kontrolle erforderlich - finanziert wird dieses Modell ausschließlich über die Steuer auf alle Einkunftsarten und den Wegfall vieler Behörden.
  • Abbau von Subventionen [26]: Der Wegfall aller weiteren sozialstaatlichen Leistungen soll freieren Wettbewerb gewährleisten und allgemein die Abgabenlast verringern.

Weblinks

Literatur

Quellen

  1. Webseite pro-buergergeld.de, Zugriff am 02.04.2007
  2. In Ostdeutschland liegt der Regelsatz für eine erwachsene Person bei Hartz IV inkl. weiterer Leistungen wie Wohnkosten, Krankenkasse usw. bei 675 EUR, im Modell des solidarischen Bürgergeldes würde der Monatssatz auf 600 EUR sinken, dafür entfällt allerdings der Bedürftigkeitsnachweis
  3. Pro Bürgergeld: "Als HartzIV-Empfänger erhält man mehr", Zugriff 02.04.2007
  4. Land Thüringen: Was ist mit Schwarzarbeit und wie kann sie geahndet werden?, Zugriff am 09.04.07
  5. Land Thüringen: Die "Gesundheitsprämie" im Modell des solidarischen Bürgergelds, Zugriff am 10.04.07
  6. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in den gesetzlichen Krankenkassen vom 30.03.2007, Seite 424 (PDF), Zugriff am 10.04.07
  7. Land Thüringen: "Was geschieht mit den bisherigen unterschiedlichen sozialen Leistungen wie Kindergeld, Kindergeldzuschlag, BaföG etc.?" Zugriff am 10.04.2007
  8. IZA-Pressemitteilung: „Solidarisches Bürgergeld“ - ein Irrweg Zugriff am 04.04.2007
  9. IZA: Beschäftigungswirkungen und fiskalische Effekte einer Einführung des Solidarischen Bürgergeldes, Zugriff am 4.4.07
  10. Norbert Blüm zum "Solidarischen Bürgergeld", Zugriff am 17.4.2007
  11. Website Pro-Buergergeld.de, Zugriff 17.04.07
  12. [http://www.heise.de/newsticker/meldung/74360 Merkels Video-Podcast kostet 6500 Euro pro Ausgabe
  13. Prof. Dr. Michael Schramm ist Professor für Katholische Theologie an der Universität Hohenheim.
  14. Website Dieter Althaus: Das Solidarische Bürgergeld Zugriffsdatum 02. April 2007
  15. Pressemitteilung vom 2.4.07: Internetseite zum Solidarischen Bürgergeld gestartet, Zugriffsdatum 02. April 2007
  16. Freistaat Thüringen: Solidarisches Buergergeld, Zugriffsdatum 02.04.2007]
  17. Hamburgisches Weltwirtschaftsinstitut unterstützt Althaus-Konzept Zugriffsdatum 01. April 2007
  18. HWWI Geschäftsbericht 2005, S. 15, Zugriffsdatum 01. April 2007
  19. Evaluationsbericht des Leibniz-Instituts, Zugriff am 18.04.2007
  20. Initiatoren des Vereins Pro Bürgergeld, Zugriffsdatum 17. April 2007
  21. Die Kuratoren und Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, Zugriff am 03.04.2007
  22. [1] Zugriffsdatum 01. April 2007
  23. Präsentation Solidarisches Bürgergeld Zugriffsdatum 01. April 2007
  24. [2] Zugriffsdatum 01. April 2007
  25. Präsentation Solidarisches Bürgergeld Zugriffsdatum 01. April 2007
  26. [3] Zugriffsdatum 01. April 2007

Siehe auch

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