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Soester Stadtrecht
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Das Soester Stadtrecht ist das erste im deutschen Raum nachweislich aufgezeichnete. Es ist überliefert in Form der alten und neuen Kuhhaut, sowie der alten Schrae. Vermutlich geht das Soester Stadtrecht auf über Köln vermittelte Vorbilder aus der Lombardei zurück. Es wurde von vielen Städten der Umgebung übernommen, z.B. von Korbach. Insgesamt war das Soester Stadtrecht Vorbild für 65 Städte im Norddeutschen Raum. Wichtiger aber war die Fernwirkung des Soester Stadtrechts: Die Übernahme durch das u.a. von Soester Kaufleuten mitgegründete Lübeck brachte es mit sich, dass das Soester Stadtrecht in modifizierter Form, als lübisches Recht, weithin in den Ostseeraum ausstrahlte.
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Literatur
- Thomas SCHÖNE, Das Soester Stadtrecht vom 12. bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts.
- Die alte Soester Schrae. In: Johann Suibert Seibertz: Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogthums Westfalen. - Arnsberg. - 2 (1843). - (Landes- und Rechtsgeschichte des Herzothums Westfalen / Johann S. Seibertz; 3). - S. 387-417.
Weblinks
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