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Schweizer Nationalfeiertag
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Der Schweizer Nationalfeiertag (französisch: Fête nationale Suisse; italienisch: Festa nazionale Svizzera; rätoromanisch (surselvisch): Fiasta naziunala Svizra), auch Bundesfeier genannt, wird in der gesamten Schweiz am 1. August begangen und ist dort ein gesetzlicher Feiertag.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Gründungsmythos des Rütli-Schwurs durch einen neuen Gründungsmythos ersetzt. Die Idee, das Jahr 1291 als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft und den ersten August als Nationalfeiertag festzulegen, geht auf die Initiative der Berner zurück. In Bern wollte man 1891 das 700jährige Bestehen der Stadt feiern. Die Verbindung mit einer 600-Jahrfeier der Eidgenossenschaft kam da sehr gelegen. Im Bericht, den das Departement des Innern am 21. November 1889 für den Bundesrat verfasste, ist denn auch tatsächlich eine zweitägige Feier in Bern, und nicht etwa in der Innerschweiz vorgesehen. Mit dem Bundesbrief von 1291, der das Verteidigungsabkommen zwischen den drei Urkantonen festhielt, hatte man ein Dokument gewählt, das nicht unumstritten war. Historiker zählten schon im 19. Jahrhundert für den Zeitraum von 1251 bis 1386 82 Dokumente, mit denen ähnliche Bünde besiegelt wurden. Namentlich der Bund zu Brunnen von 1315 galt vielen als Gründungsakt der Eidgenossenschaft, wenn man denn nicht überhaupt von einer schrittweisen Entstehung der Eidgenossenschaft ausging. Noch bis ins 20. Jahrhundert hielt sich auch Aegidius Tschudis Datum des Rütli-Schwurs (8. November 1307) als Gründungjahr der Eidgenossenschaft. 1907 wurde in Altdorf im Beisein einer Bundesratsdelegation das 600jährige Bestehen der Eidgenossenschaft gefeiert. Seither hat sich die Erinnerung an das Jahr 1307 als Datum des Rütli-Schwurs und damit als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft verloren. Im neuen Nationalmythos, der in der Zeit des Zweiten Weltkrieges – unter anderem mit dem Rütli-Rapport von General Guisan oder mit der 650-Jahr-Feier von 1941 – geprägt wurde, verband sich der Rütlischwur-Mythos mehr und mehr mit dem 1. August, dem vom Bundesrat 1889 festgelegten Schweizer Nationalfeiertag.
Seit dem 1. Juli 1994 ist der Schweizer Nationalfeiertag auch ein arbeitsfreier Tag, nachdem das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1. August-Initiative)» am 26. September 1993 angenommen hatte.
Festivitäten am 1. August
Viele Menschen schmücken ihr Zuhause mit Schweizer- und Kantonsfahnen.
In den Gemeinden finden am Nachmittag oder abends Feiern statt, wobei jede Ortschaft ihre Traditionen pflegt. Oft hält eine regional oder national bekannte Persönlichkeit eine Rede und der örtliche Musikverein spielt auf. Ob privat, oder auf dem Dorfplatz: Man trifft sich, sitzt zusammen, redet und isst etwas.
Lediglich auf dem Rütli, der Überlieferung nach der Geburtsort der Schweiz, veranstaltet die "Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft", SGG, seit 1942 regelmässig eine Bundesfeier, welche sich an alle Einwoherninnen und Einwohner der Schweiz richtet. (vergleiche auch Rütli)
Beim Einbruch der Dunkelheit sieht man viele Kinder mit Lampions (Papierlaternen mit Kerzen) und überall werden Feuerwerke abgebrannt. Auf vielen Gipfeln und Anhöhen kann man meterhohe, brennende Holzkegel erkennen, die Höhenfeuer. Sie sind von weither sichtbar und erinnern an die brennenden Burgen nach der Befreiung aus der Knechtschaft bzw. an den gegenseitigen militärischen Beistand durch die Bundesgenossen, welcher durch die Entzündung der Hochwachtfeuer angefordert werden konnte.
In einigen Städten und Gemeinden (z.B. Basel und Biel/Bienne) findet die offizielle Bundesfeier schon am Vorabend, dem 31. Juli, statt.
Weblinks
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