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Schulzeugnis
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Ein Schulzeugnis ist eine zusammenfassende, urkundliche Beurteilung des Leistungsstands eines Schülers.
Öffentliche Schulen erteilen Zeugnisse als
- Zwischenzeugnis (meist nur mit informellem Charakter)
- Jahreszeugnis mit Entscheidung über die Versetzung
- Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt (in der Kollegstufe des Gymnasiums)
- Abschlusszeugnis zum Schulabschluss, in der Regel nach Ablegen einer Abschlussprüfung
- Abgangszeugnis beim Verlassen der Schule ohne Abschluss
und enthalten in der Regel eine Beurteilung über
- das Arbeits- und Sozialverhalten (so genannte "Kopfnoten")
- den Leistungsstand in den einzelnen Fächern
Die Beurteilung erfolgt in der Regel in Form von Schulnoten, teilweise auch in Form verbaler Gutachten (Eingangsklassen, Sonderschulen). Zum inhaltlichen Zustandekommen der Noten siehe Leistungsbeurteilung (Schule).
An Privatschulen gelten zum Teil abweichende Regelungen:
- Waldorfschulen und andere reformpädagogisch orientierte öffentliche Schulen, z. B. die Laborschule Bielefeld, erteilen keine Noten. Stattdessen bekommt jeder Schüler am Schuljahresende ein Gutachten-Zeugnis oder einen Bericht zum Lernprozess.
Inhaltsverzeichnis |
Form
Beurteilung
Meist in Textform bewertet sie Benehmen, Sozialverhalten, Mitarbeit und Wissenserwerbs des Schülers.
Zeugnisnoten und Verbalsbeurteilung
Danach folgen die Noten bzw. Verbalbeurteilungen für die einzelnen Schulfächer, z. B. Deutsch, Mathematik, Geschichte und Chemie. Der Religionsunterricht ist ein ordentliches Lehrfach, allerdings ist die Teilnahme freiwillig. Bis zum 14. Lebensjahr bestimmen die Eltern die Teilnahme ihrer Kinder am katholischen bzw. evangelischen Religionsunterricht, danach kann das Kind selbst wählen. In manchen Schulen wird das Fach "Lebenskunde" bzw. "Ethik" als Alternative zum Religionsunterricht angeboten.
Bemerkungen
Unter die Kategorie "Bemerkungen" fallen z. B. die Teilnahme am Förderunterricht, einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft oder ein besonderes Engagement. Aber auch häufiges Zuspätkommen oder auffälliges Benehmen kann dort erwähnt werden.
Unterschrift
Das Jahreszeugnis wird sowohl vom Schulleiter, vom Klassenleiter und von einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten unterschrieben. Ein Schüler, der volljährig ist, darf sein Zeugnis selbst unterschreiben und muss dies nicht mehr von einem Erziehungsberechtigten übernehmen lassen.
Literatur
Ingenkamp, K. (1965ff) Zur Fragwürdigkeit der Zensurengebung. Weinheim: Beltz. Saldern, Matthias von (1999). Schulleistung in Deutschland. Hohengehren: Schneider.
Siehe auch
| Wiktionary: Schulzeugnis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
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