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Schulleitung
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Die Aufgaben
Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung (je nach Bundesland eine oder auch mehrere Personen, meist Schulleiter bzw. Schulleiterin genannt) sind in den verschiedenen Schularten unterschiedlich geregelt. Im einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt. Bei den Grund- und Hauptschulen ist die Schulleitung den Lehrkräfte vorgesetzt. Bei den weiterführenden Schulen ist die Schulleitung dienstvorgesetzt und hat insbesondere auch eine Beurteilungsfunktion. In Baden-Württemberg ist für alle Schularten der Regierungspräsident Dienstvorgesetzer. Der Schulleiter ist nur für schriftliche Mißbilligungen nach der Landesdisziplinarordnung als Dienstvorgesetzer tätig. Die geltenden Bestimmungen können sich im einzelnen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Neben dem eher formalen Aspekt der Funktion der Schulleitung kann ein inhaltlicher Aspekt unterschieden werden.
Formaler Aspekt
Zum formalen Aspekt werden u.a. folgende Aufgaben gerechnet:
- Vertretung der Schule nach außen (auch dem Elternbeirat und der Presse gegenüber)
- Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u.a.)
- Einberufung und Leitung der Gesamtlehrerkonferenz
- Ausübung des Hausrechts
- je nach Schulart Funktion als Vorgesetzter bzw. als Dienstvorgesetzter der Lehrkräfte
- als Dienstvorgesetzter (z.B. Beurteilung der Lehrkräfte, Disziplinarmaßnahmen)
- Mitwirkung in verschiedenen Gremien
Inhaltlicher Aspekt
Der inhaltliche Aspekt betrifft insbesondere die Ausgestaltung der Führungsaufgabe der Schulleitung:
Mit Blick auf das Lehrerkollegium kann die Schulleitung als primus inter pares, also als Erste unter prinzipiell Gleichen angesehen werden. Von ihr wird hohe Stabilität erwartet, weil sie in einem komplexen Spannungsfeld aus Ministerium, Schulträger, Schüler- und Elternschaft sowie Lehrerkollegium agieren muss. Es ist nicht immer leicht für die Schulleitung, die Balance zwischen gewünschter Nähe und notwendiger Distanz zu Kollegen zu wahren.
Die wichtigste Forderung an die Schulleitung ist, sich über das vertretene Konzept von Schule und Unterricht, von Bildung und Erziehung klar zu sein. Dabei wird sie sich unter anderem zu fragen haben: Welches ist meine/unsere „Idee“ von Schule, wie sollte Schule idealerweise sein? Was ist mein/unser Ethos? Welches ist meine/unsere Vision? Die Schulleitung muss Position beziehen. Dabei darf sie sich auf keinen Fall in Einzelproblemen verlieren, sondern muss stets die Schule als Ganzes im Blick haben.
An der Schulleitung liegt es, integrierend zu wirken und an der Schule ein Klima der Freiheit und Offenheit zu schaffen. Sie kann den Teamgeist innerhalb eines Lehrerkollegiums nicht verordnen, kann dessen Entwicklung aber fördern, zum Beispiel durch partnerschaftliche Haltung ihrerseits und durch Verzicht auf Gängelung.
Einer Schulleitung wird es immer wieder passieren, dass Anstöße zu notwendigen Veränderungen aus dem Kollegium selbst kommen. Ihre Aufgabe ist es, solche Ansätze wahrzunehmen und zu unterstützen, um Prozesse der Schulentwicklung und Schulerneuerung in Gang zu setzen und zielgerichtet zu kanalisieren.
Regel für Schulleiter (nach Benedikt von Nursia)
In Anlehnung an die Regel des Benedikt von Nursia, der um 529 das Stammkloster der Benediktiner, Monte Cassino bei Neapel, gründete, kann im Hinblick auf die Aufgabe der Menschenführung folgende „Regel für Schulleiter“ formuliert werden:
Angehende und schon im Amt befindliche Schulleiter müssen sich bewusst machen, welch wichtige und folgenschwere Aufgabe sie übernommen haben, aber auch welch schönes und befriedigendes Amt sie ausfüllen dürfen: Nämlich die Aufgabe, Menschen zu führen, sich auf viele unterschiedliche Charaktere einzustellen und einzulassen, der Eigenart vieler unterschiedlicher Lehrerpersönlichkeiten gerecht zu werden und sie so weit irgend möglich zu fördern. Von Lehrkräften dürfen sie nur fordern, was den geltenden Bestimmungen (den Dienstordnungen) entspricht, was den allgemeinen Grundsätzen von Sitte und Moral nicht zuwiderläuft und was sie selbst mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Auch sollen sie sich vor Augen halten: Wenn an der Schule Nachlässigkeit, Stillstand oder gar Rückgang einreißen, so fällt das auf sie selbst zurück.
Der Schulleiter wirke mehr durch sein Beispiel als durch viele wohlklingende Worte, er handle nicht anders als er spricht, und er rede nicht anders als er selbst handelt. Auf keinen Fall darf der Schulleiter darüber hinwegsehen, wenn er bei einem Mitglied des Kollegiums Fehlverhalten bemerkt. Dann prüfe er aber auch sich selbst, ob er nicht dasselbe oder ein noch größeres und schwerwiegenderes Fehlverhalten zeigt. Der Schulleiter achte streng darauf, alle Lehrkräfte gleich zu behandeln, niemanden zu bevorzugen und niemanden zu benachteiligen.
Damit ist letztlich ein Katalog grundlegender ethischer Einstellungen und Verhaltensweisen gegeben, an denen sich Schulleiter orientieren können.
Siehe auch
Literatur
- Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen (ADO), RdErl. d. Kultusministeriums vom 20. September 1992
- Prestele, A.: Schule, Jugend, neues Bewusstsein. Aufbruch im Bildungswesen, Norderstedt 2004
Weblink
Weiterbildungsmöglichkeiten
- TU Kaiserslautern: Master-Fernstudiengang „Schulmanagement“
- FU Berlin: Master-Studiengang „Schulentwicklung und Qualitätssicherung“
- Universität Dortmund: Zertifikatsstudium „Pädagogische Führung und Management“
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