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Schließfach

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Ein Schließfach ist ein gegen Diebstahl und ggf. andere Risiken geschützter Behälter für Wertsachen. Neben Schließfächern in Garderoben und Umkleiden spielt insbesondere das Bankschließfach eine Rolle.

Nutzung des Bankschließfachs

Über die Nutzung des Bankschließfachs wird ein Mietvertrag zwischen Bank und Kunde abgeschlossen. Dieser enthält meist eine Versicherung des Schließfachinhalts, deren Versicherungshöhe mittels einer Zusatzversicherung erweitert werden kann. Die in der jährlichen Pauschalen enthaltene Versicherungssumme ist zumeist nicht sehr hoch.

Der Mieter (oder von ihm hierzu Bevollmächtigte) erhält Zugang zu seinem Schließfach unter Nutzung seines Schlüssels (Codes). Um die notwendige Sicherheit zu erreichen, verfügt auch die Bank über einen Schlüssel (Code). Nur unter Nutzung beider ist ein Zugriff möglich.

Die Bank nimmt von dem Schrankfachinhalt keine Kenntnis. Um die Diskretion zu gewährleisten, ist der Zugang zum Tresorraum versperrt, während der Kunde sein Schließfach geöffnet hat.

Verliert der Mieter Schlüssel oder Geheimcode, so muss das Schloss auf Kosten des Kunden ausgetauscht werden.

Räumt der Mieter das Schließfach nicht nach Kündigung oder wird die Miete nicht bezahlt, so darf die Bank das Fach nach Maßgabe des Vertrags in Gegenwart eines Zeugen öffnen.

In aller Regel existieren bei Banken Schließfächer variabler Größe, die jeweils jährlich im Voraus zu zahlen sind. Die mechanische Belastbarkeit erlaubt jedoch keine Lagerung von schweren Gegenständen.

Keine anonymen Bankschließfächer in Deutschland

Mieter von Bankschließfächern unterliegen der Legitimationsprüfung gemäß § 154 AO. Sie müssen sich mit einem Ausweis legitimieren. Im Todesfall ist die Bank verpflichtet, die Existenz des Bankschließfachs dem Finanzamt zu melden.

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