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Schlägerei
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Eine Schlägerei ist eine gewalttätige Auseinandersetzung mindestens dreier Personen. Sie besteht aus dem gegenseitigem Austausch von Schlägen und hat in der Regel eine Vorgeschichte. Meist spielt Ehre oder Stolz ein große Rolle. Mit zunehmender Teilnehmerzahl wird eine Schlägerei oft auch als Massenschlägerei bezeichnet. Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personen nennt man eine Kontroverse. Umgangssprachlich sind bei einer Schlägerei oft nur zwei Personen beteilgt.
Eine Schlägerei kann strafrechtlich nach § 222 des Strafgesetzbuches (Fahrlässige Tötung), § 223 des StGB (Körperverletzung) und § 224 des StGB (Gefährliche Körperverletzung) relevant sein. Wenn mindestens drei Personen beteiligt sind und aus der Schlägerei eine schwere Körperverletzung oder der Tod eines Menschen resultiert, ist oft § 231 des StGB (Beteiligung an einer Schlägerei) einschlägig.
In Österreich wird eine Schlägerei meist als "Fetzerei" bezeichnet.
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