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Runderlass

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Ein Runderlass (Abk. RdErl) ist eine Anweisung einer obersten Bundes- oder Landesbehörde (also z. B. eines (Bundes-)Ministeriums) an nachgeordnete Behörden innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches.

So kann beispielsweise das Innenministerium von Bundesland X für alle Polizeidienststellen des Bundeslandes X oder das Landeskriminalamt des Bundeslandes X per Runderlass festlegen, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll.

Aktuelles (2005) Beispiel ist der sogenannte "Volmer-Erlass" zur Visavergabe (siehe Visa-Affäre), der vom Auswärtigen Amt an die ihm nachgeordneten Botschaften und Konsulate erging und eine vereinfachte Vergabepraxis von Visa zum Inhalt hatte oder der sogenannte Kaffee-Erlass in der Bundesfinanzverwaltung.

Siehe auch: Verwaltungsvorschrift, Erlass, Verfügung.


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Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Runderlass, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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