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Rosenheim-Spuk
Aus Fotonexus.
Der Rosenheim-Spuk ist einer der bekanntesten parapsychologischen Fälle der Nachkriegszeit in Deutschland. In der Kanzlei des Anwalts Sigmund Adam aus Rosenheim wurden in den Jahren 1967 und 1968 verschiedene unerklärliche Phänomene beobachtet: Lampen gingen plötzlich an und aus, Telefone klingelten, ohne dass jemand angerufen hatte, elektronische Geräte spielten verrückt, Gegenstände wackelten. Außerdem wurde innerhalb weniger Wochen etwa 600 mal die Zeitansage angerufen, obwohl alle Wahlscheiben gesperrt waren und nur der Rechtsanwalt selbst einen Schlüssel besaß.
Der Fall wurde schließlich durch ein Team von Wissenschaftlern untersucht, bestehend aus dem bekannten Freiburger Parapsychologen Hans Bender und zwei Physikern des Max-Planck-Institutes. Dabei fiel auf, dass die Erscheinungen nur bei Anwesenheit der 19jährigen Anwaltssekretärin auftraten. Nachforschungen ergaben, dass die junge Frau eine schwere persönliche Beziehungskrise erlebt hatte. Dies sowie mehrere Zeugenaussagen und Beobachtungen Benders ließen ihn schließlich zu dem Schluss kommen, dass hier ein Fall von Psychokinese vorlag. Der Spuk endete, als die Sekretärin des Anwalts in den Urlaub geschickt wurde. Nach Ihrer Rückkehr waren die Phänomene wieder zu beobachten. Die junge Frau wurde schließlich entlassen, und die seltsamen Geschehnisse wiederholten sich nicht.
Der Fall Rosenheim gilt als einer der am besten untersuchten und wissenschaftlich objektiv geprüften parapsychologischen Fälle und wird häufig von Anhängern der Parapsychologie als Beweis für die Existenz parapsychologischer Phänomene genannt.
Allan hingegen, der das Spukphänomen 1968 – allerdings erst nach Abklingen der Erscheinungen – ebenfalls untersuchte, konnte keine Anzeichen für parapsychologische Aktivitäten feststellen. Sämtliche Vorkommnisse waren nachweislich rational zu erklären (Quelle: Allan/Schiff/Kramer: Falsche Geister-Echte Schwindler, Zsolnay-Verlag, Wien 1969). Allerdings hat es diese Darstellung Allans (eigentlich A. Neumann) mit der Wahrheit nicht so genau genommen. Prof. Bender brachte den Fall vor Gericht und erhielt Recht: Die Restauflage des genannten Buches durfte nur mit einem Einlage-Blatt mit dem Hinweis verkauft werden, der Bericht über Rosenheim sei „dichterisch gestaltet“.
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