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Richard Albrecht

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Richard Albrecht (* 4. Mai 1945 in Apolda) ist ein deutscher Sozialwissenschaftler, Bürgerrechtler und Autor.


Inhaltsverzeichnis

Arbeitsfelder

Richard Albrecht hat 1976 in Cultural Studies promoviert und 1989 in Politikwissenschaft mit den Schwerpunkten Zeitgeschichte und Politische Soziologie über Carlo Mierendorff habilitiert. Er hat in den letzten dreißig Jahren achtzehn Bücher und etwa 750 weitere Texte veröffentlicht (sowie zwei Curricula und einen Recherche-Leitfaden erarbeitet). Seine bisher wichtigste wissenschaftliche Publikation ist der 1991 veröffentlichte Essay „The Utopian Paradigm“, dessen an Ernst Bloch geschulter theoretischer Rahmen inzwischen auch online publiziert ist.

Richard Albrecht interessiert sich als Sozialwissenschaftler mit den Arbeitsschwerpunkten materialistische Subjektwissenschaft und kulturanalytische Sozialpsychologie für dynamisch-reflexive Handlungsprozesse, gesellschaftliche Umbruchslagen und ihre kulturellen Ausdrucksformen. Er war von 1991 bis 2003 Autor der Vierteljahreszeitschrift liberal und von 2001 bis 2004 Lehrbeauftragter, ehrenamtlicher Richter und Verfahrensbevollmächtiger. Er publiziert als Editor seit Herbst 2002 die Homepage rechtskultur [1] bzw. rechtskulturaktuell [2] als unabhängiges online-Magazins für Menschen- und Bürgerrechte. Seine letzterschienenen Bücher beschäftigen sich mit "Staatsrache" (2005) und "Völkermorden" (2006) und können als thematische Verbindung von wissenschaftlichen Interessen und dem Engagement als Bürgerrechtler verstanden werden.


Bürgerrechtler

Als Bürgerrechtler gehörte Richard Albrecht Anfang 2004 zu den Autoren eines Offenen Briefes an den Präsidenten des deutschen Bundesverfassungsgerichts, in dem die Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch die Praxis des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsbeschwerden begründungslos zurückzuweisen bemängelt wurde.

Richard Albrecht erarbeitete 2005 einen Forschungsbericht als Rahmentext für Verfassungsbeschwerden gegen das seiner Auffassung nach rechtsnichtige virtuelle oder Phantomdelikt der Beleidigung (§ 185 StGB), das er als "justitielles Konstrukt von Verfolgerbehörden" gegen Dissidenten wertet.


Kritik

Die Texte zur Rechtskultur stehen vor dem Hintergrund eines seit 2002 bestehenden Sorgerechtsstreits zwischen der Tochter von Richard Albrecht und deren Ehemann. In diesen engagiert sich Albrecht stark, unter anderem mit einer abgelehnten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Diese führt er nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fort. Am 18. August 2005 wurde Albrecht wegen des Beitrags "prozessbetrug & mehr" auf seiner Homepage zu fünfzehn Tagessätzen zu je 30 Euro wegen Beleidigung nach § 185 StGB verurteilt. Albrecht hat gegen das Urteil Rechtsmittel, zuletzt am 30. Dezember 2005 Verfassungsbeschwerde, eingelegt. Kritiker werfen Richard Albrecht mangelnde Distanz zum Thema vor.



Weblinks


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