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Religionsunterricht

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Religionsunterricht ist eine Unterrichtung über die Inhalte, die unter dem Begriff Religion zu begreifen sind. Der Religionsunterricht dient nur bedingt als Einführung von Kindern und Jugendlichen in die jeweiligen Glaubensvorstellungen der Konfessionen, was sich in den Ländern Europas bislang vor allem auf Bekenntnisse des Christentums bezieht. Die Lehrkräfte behandeln aber längst nicht nur Texte aus der Bibel, sondern stellen auch beispielhaft die Lehren anderer in der Welt vertretenen Religionsgemeinschaften vor. In der Bundesrepublik Deutschland steht der Religionsunterricht (wie auch das gesamte Schulwesen) unter der Aufsicht des Staates, der Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Der Unterricht wird gewöhnlich durch staatliche Lehrer unter Aufsicht von konfessionellen Institutionen oder direkt von Vertretern der Glaubensgemeinschaften mit entsprechend staatlich anerkannter Qualifikation in der Schule erteilt.

Die unterschiedlichen Konfessionen erteilen zudem Unterweisungen für Kinder und Jugendliche, die dann nicht Religionsunterricht, sondern Kinderkirche, Konfirmandenunterricht, Bibelstunden oder ähnlich genannt werden.

Die unterschiedlichen Religionen geben ihre Religionsunterrichte in den jeweiligen Schulen oder Gotteshäusern (Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempeln usw.) oder in privaten Räumlichkeiten.

Die Traditionen und Gestaltungen des Religionsunterrichtes und ggf. auch die Einbindung in den allgemeinen Schulunterricht differieren bereits innerhalb Europas erheblich.

Siehe auch

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