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Reichsreform

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Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Begriff Reichsreform bezeichnet zwei verschiedene verfassungsrechtliche und territoriale Reformvorhaben im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und im Deutschen Reich:

  1. Die Reichsreform im Heiligen Römischen Reich war der im 14. und 15. Jahrhundert unternommene und weitgehend gescheiterte Versuch, ein Reichsregiment unter Mitwirkung der Reichsstände zu schaffen.
  2. Mit der Reichsreform des Deutschen Reiches wurde in den Jahren 1919/20 das Verhältnis zwischen Reich und Ländern neu geregelt, das Land Thüringen geschaffen und weitere, kleinere territoriale Veränderungen ermöglicht.
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