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Reichsmatrikel

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Die Reichsmatrikel war ein Verzeichnis der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches, in dem die für das Reichsheer zu stellenden Truppenzahlen und die finanziellen Leistungen für den Unterhalt des Heeres festgehalten wurden.

Die erste Reichsmatrikel wurde 1422 auf dem Reichstag zu Nürnberg aufgestellt. Weitere folgten unter anderem 1467, 1486 und 1507. Der Eintrag wurde häufig als wichtiges Indiz für die - nicht immer unumstrittene - Reichsunmittelbarkeit eines Reichsstandes angesehen.

Die bedeutendste dieser Aufstellungen wurde entsprechend der Vereinbarungen des Wormser Reichstags von 1521 für den Zug Karls V. zur Kaiserkrönung nach Rom erstellt. Sie wird als eines der grundlegenden Gesetze für das Reich in der Frühen Neuzeit angesehen. Mit gewissen Anpassungen an die aktuellen Verhältnisse, Moderationen genannt, bildete die Wormser Matrikel bis zum Ende des Reiches die Grundlage für die Heeres- und Steuerkontingente der Reichsstände.

Die Bedeutung der Matrikel für die historische Forschung besteht darin, dass in dieser alle Reichstände erfasst festgehalten wurden. Sie enthalten jedoch auch offensichtliche Irrtümer.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt der Matrikel von 1521

Diese Matrikel ging von einer Größe des kaiserlichen Heeres von 4000 Reitern und 20.000 Fußknechten aus, was einem zu entrichtendem Betrag von 51.000 Gulden entsprach.

Als Grundlage für die Berechnung der zu entrichtenden Summe wurde der sogenannte Römermonat herangezogen, der die Summe repräsentierte, die für den Sold eines Monats für die gesamte Truppe benötigt wurde. Diese Rechnungseinheit wurde bis zum Ende des Reiches verwendet. Dementsprechend wurden später die von den Reichsständen z.B. für die Verteidigung des Reiches auf dem Reichstag bewilligten Beiträgen in Römermonaten gezählt. Dieser Gesamtbetrag wurde auf 504 Reichsstände entsprechend ihrer Größe und Bedeutung aufgeteilt.

Die Summe des vom jeweiligen Reichsstand zu zahlenden Summe wurde mit Hilfe des Simplums angegeben. Dies war die Anzahl von Soldaten zu Pferd und zu Fuß, für die der Reichsstand die dem Sold für die bewilligten Römermonate entsprechende Summe zu entrichten hatte.

So war beispielsweise festgelegt, dass das Erzstift Salzburg als Simplum 120 Mann zu Pferde und 554 zu Fuß, das Hochstift Passau 36 zu Pferd und 156 zu Fuß, die Reichsprobstei Berchtesgaden 4 zu Pferd und 64 zu Fuß zu stellen hatte. Aus dem Bayerischen Reichskreis hatte das Herzogtum Bayern ein Simplum von 120 Soldaten zu Pferd und 554 zu Fuß, auf die Landgrafschaft Leuchtenburg entfielen 12 zu Pferd und 28 zu Fuß und die kleine Reichsgrafschaft Ortenburg musste den Gegenwert für 4 Reiter und 26 Mann zu Fuß zu entrichten.

Literatur

  • Peter Claus Hartmann: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation in der Neuzeit 1486-1806, Stuttgart 2005. ISBN 3-15-017045-1.
  • Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495 - 1806 , Darmstadt 2003. ISBN 3534151186

Weblinks

Quellen

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