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Reichsgut

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Als Reichsgut bezeichnet man seit dem Mittelalter die Güter, Immobilien, Ländereien und finanziellen Rechte, die an das Amt des Königs oder Kaisers und nicht an die Person selbst gebunden waren. Mit dem Tod des jeweiligen Königs fielen sie also nicht an dessen Erben, sondern fielen seinem Nachfolger zu.

Unter den Staufern wurden stauffische Hausgüter in Schwaben und Reichsgüter immer mehr vermischt. Als mit Konrad IV. der letzte Stauffer starb, kam es während des Interregnums zu Streitigkeiten, nicht nur um die Krone des Heiligen römischen Reiches Deutscher Nation, sondern auch um die Reichsgüter. Insbesondere in Schwaben gab es deshalb keinen eindeutigen Herrscher. Als Rudolf I. von Habsburg 1273 den Thron bestieg, war er gezwungen, Zugeständnisse bei der Unabhängigkeit der freien Reichsstädte zu machen.

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