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Regionalverband
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Der Begriff Regionalverband hat verschiedene Bedeutungen.
In Baden-Württemberg sind sie die nach dem Landesplanungsgesetz festgelegten öffentlich-rechtlichen Träger der Regionalplanung, die kommunal bestimmt zwischen den landesplanerischen Vorgaben und der kommunalen Bauleitplanung vermitteln. Regionalverbände fassen dabei mehrere Kreise und Städte zu einer Region zusammen. Sie sind damit Ausdruck des gesetzlich festgelegten Gegenstromprinzips.
In allen Bundesländern wird der Begriff Regionalverband darüber hinaus auch stellvertretend für regionale Planungs- oder Zweckverbände verwendet, bei denen sich mehrere Städte und Gemeinden freiwillig zur gemeinsamen Wahrnehmung bestimmter, von Fall zu Fall unterschiedlicher Aufgaben zusammengefunden haben. Bei Zweckverbänden ist die Zusammenarbeit meist projektbezogen und auf bestimmte Aufgaben beschränkt, etwa der gemeinsamen Abfallentsorgung; Planungsverbände dienen dazu, das Regionalmanagement der entsprechenden Regionen wahrzunehmen und die kommunale Bauleitplanung zu koordinieren und abzustimmen.
Siehe auch: Regionalverbände in Baden-Württemberg, Regionalverband Ruhr
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