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Regierungsbezirk

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Bild:Administrative Gliederung Deutschlands.png
Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands.

In Deutschland ist ein Regierungsbezirk der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsident (historisch), Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg), Regierung (in Bayern) oder Bezirksregierung (in Nordrhein-Westfalen).

Die Landesmittelbehörde steht als Mittelinstanz zwischen oberen und obersten Landesbehörden (Ministeirum) und dem Landrat als unterer Landesbehörde für den Bezirk eines Kreises.

Diese Verwaltungsebene ist nur in den größeren Flächenländern eingerichtet. In nahezu allen Bundesländern wird diskutiert, die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben auf die Ministerial- bzw. die kommunale Ebene zu verlagern.

In Baden-Württemberg allerdings wurden durch die Verwaltungsreform von 2005 die Regierungspräsidien gestärkt, indem ihnen viele Aufgaben bis dahin eigenständiger Landesbehörden übertragen wurden. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich in Nordrhein-Westfalen ab. Mit Beginn 2007 werden verschiedene Untere Landesbehörden, die u. a. für den Umweltschutz zuständig sind (z. B. staatliche Umweltämter) in die Bezirksregierungen eingegliedert. Ein Großteil von deren Tätigkeiten soll dann von den Kommunen wahrgenommen werden. Die Industrievertreter haben diesen Schritt ursprünglich als Bürokratieabbau befürwortet. Zunehmend werden jedoch Befürchtungen laut (BDI, VCI), dass die kommunalen Abhängigkeiten nicht mehr den bisherigen unabhängigen rechtlichen Standard gewährleisten können.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bereits 1808/16 gliederte Preußen sein Staatsgebiet in Provinzen und Regierungsbezirke. Letztere gaben seit 1811 ein Amtsblatt heraus für öffentliche Mitteilungen.

Während der Zeit des Deutschen Reiches gab es in den größeren Bundesstaaten ebenfalls Regierungsbezirke als Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung, allerdings teilweise unter einer anderen Bezeichnung: Kreise in Bayern und Württemberg, Provinzen in Hessen, landeskommissarische Bezirke in Baden, Kreishauptmannschaften in Sachsen. Die Bezeichnungen wurden in der NS-Zeit der preußischen Bezeichnung Regierungsbezirk angeglichen.

Nach 1945 wurden die Regierungsbezirke in den meisten Flächenstaaten wieder als staatliche Mittelinstanz eingerichtet. Die Verwaltungsbehörde für die Regierungsbezirke, deren Grenzen sich im Laufe ihrer Geschichte mehrmals geändert haben, wurde entweder "Regierungspräsidium", "Regierung", "Der Regierungspräsident" oder "Bezirksregierung" genannt. Leiter dieser Behörde ist im allgemeinen der Regierungspräsident.

In der DDR wurden im Zuge der Abschaffung der Länder bei der Verwaltungsreform von 1952 so genannte Bezirke eingerichtet, deren Gebiete sich nur teilweise mit früheren Regierungsbezirken deckten. Bei der Wiedereinrichtung der Länder in der in Auflösung begriffenen DDR 1990 wurden nur in Sachsen und Sachsen-Anhalt erneut Regierungsbezirke geschaffen.

Regierungsbezirke

In folgenden deutschen Ländern gibt es Regierungsbezirke:

In folgenden Ländern wurden die Regierungsbezirke abgeschafft:

Ehemalige Regierungsbezirke

  • Vorübergehend eingerichtet im Zuge der deutschen Annexionen in Polen 1939, nach der deutschen Niederlage 1945 aufgelöst:

Literatur

  • Jörg Bogumil, Steffen Kottmann: Verwaltungsstrukturreform – die Abschaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen. Schriftenreihe der Stiftung Westfalen-Initiative, Band 11. Ibbenbürener Vereinsdruckerei: Ibbenbüren 2006. ISBN 3-932959-48-5. Link.
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