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Regierungsbezirk Nordwürttemberg

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Der Regierungsbezirk Nordwürttemberg war ein Regierungsbezirk in Baden-Württemberg, der zwischen 1952 und 1972 bestand und ab 1. Januar 1973 mit anderer Grenzziehung in den heutigen Regierungsbezirk Stuttgart überführt wurde.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Regierungsbezirk Nordwürttemberg wurde mit Bildung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952 als einer von vier Regierungsbezirken errichtet und umfasste den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg bzw. den württembergischen Teil des durch die amerikanische Militärverwaltung 1945/46 gebildeten Landes Württemberg-Baden. Das zuständige Regierungspräsidium wurde in Stuttgart eingerichtet.

Bei der Kreisreform, die zum 1. Januar 1973 umgesetzt wurde, veränderten sich die Grenzen des Regierungsbezirks erheblich. Das Regierungspräsidium in Stuttgart war danach auch für Gebiete zuständig, die früher badisch waren. Im Gegenzug wurden Gebiete in die Zuständigkeit der Regierungspräsidien Karlsruhe und Tübingen abgegeben.

Daher wurde die Bezeichnung des Regierungsbezirks Nordwürttemberg in Regierungsbezirk Stuttgart geändert.

Verwaltungsgliederung

Folgende Stadtkreise (kreisfreien Städte) und Landkreise gehörten zum Regierungsbezirk Nordwürttemberg:

Stadtkreise

Heilbronn, Stuttgart, Ulm

Landkreise

AA Aalen
BK Backnang
BB Böblingen
CR Crailsheim
ES Esslingen
GP Göppingen
HDH Heidenheim
HN Heilbronn
KÜN Künzelsau
LEO Leonberg
LB Ludwigsburg
MGH  Mergentheim
NT Nürtingen
ÖHR Öhringen
GD Schwäbisch Gmünd
SHA Schwäbisch Hall
UL Ulm
VAI Vaihingen
WN Waiblingen

Siehe auch

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