Das Fotonexus-Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Regentschaft
Aus Fotonexus.
Regentschaft (von lat.: regere = führen, leiten) bezeichnet die Herrschaft eines Regenten. Dieser übernimmt meist als Regierungsverweser eines Monarchen die Regierung. Dies trifft insbesondere bei Minderjährigkeit eines Monarchen, schwerer Krankheit (insbesondere Geisteskrankheit) oder Gefangenschaft des Monarchen zu. Regent wird meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige Agnat. Alternativ kommt auch ein Regentschaftsrat in Frage.
Historisch bedeutsam sind u. a. die Regentschaft des Philippe d'Orléans für Ludwig XV. von Frankreich 1715-1723 (Régence), die des George IV. für seinen wahnsinnigen Vater 1811-1820 (Regency) und die Regentschaft Luitpolds von Bayern 1886-1912 für Otto I. (Prinzregentenzeit).
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Regentschaft, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
