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Reederei
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Als Reederei wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Unternehmen bezeichnet, das die Geschäfte eines Reeders betreibt.
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Reeder
Reeder ist laut HGB Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dienenden Schiffes (vergl. § 484 HGB). Ein Reeder kann eine Personengesellschaft oder juristische Person, aber auch ein Kaufmann im Sinne des HGB sein.
Abgrenzung zur Partenreederei
Das HGB kennt als Reederei nur die Partenreederei. Bei der Partenreederei handelt es sich um eine Gesellschaft, bei der mehrere Personen immer ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerb durch die Seefahrt betreibt. Die Partenreederei ist im HBG § 489 ff. definiert.
Für genauere Informationen siehe den gesonderten Artikel zur Partenreederei.
Abgrenzung zur Linienreederei
Als Linienreederei (auch Linienreeder) wird ein Unternehmen bezeichnet, das sich mit der Linienfahrt beschäftigt. Liniendienste gibt es heute insbesondere in der Containerfahrt, der Stückgutfahrt und für rollende Ladungen. Die Schiffe, die die Linienreederei einsetzt, müssen dem Unternehmen nicht gehören, eine Linienreederei ist also nicht zwingend auch Reeder. Vielmehr können die Schiffe auch gechartert, die Linienreederei also Charterer sein.
Zweck der Reederei
Die Reederei beschäftigt sich in erster Linie mit der Ausrüstung, Bemannung, Unterhaltung und dem Einsatz ihres Schiffes bzw. ihrer Schiffe. Diese zur Bereederung gehörenden Aufgaben können auch an ein anderes Unternehmen, dem sog. Vertragsreeder, abgegeben werden.
Neben der Bereederung kann sich die Reederei auch mit der Befrachtung beschäftigen. Dies kann auch durch einen beauftragten Schiffsmakler erledigt werden.
Siehe auch
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