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Rechtssubjekt
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Ein Rechtssubjekt ist eine rechtsfähige natürliche oder juristische Person bzw quasi-juristische Person, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
Vom Rechtssubjekt zu unterscheiden sind das jeweilige Recht selbst und der Gegenstand des jeweiligen Rechts, das so genannte Rechtsobjekt.
Besondere Rechtssubjekte sind die internationalen Rechtssubjekte, die Völkerrechtssubjekte.
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| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Rechtssubjekt, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
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