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Rechtsstatus

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Mit Rechtsstatus bezeichnet man die Anwendbarkeit eines in sich abgeschlossenen Regelsystems auf eine natürliche Person oder eine juristische Person, sie nimmt an diesem System als Rechtssubjekt also teil. Das Regelsystem kann in diesem Sinne ein Fachgebiet (etwa Zivilrecht, Steuerrecht, Strafrecht) oder Beziehungen zwischen Autonomen (Völkerrecht, WTO-Recht, Weltraumrecht) normieren. Mit dem Ausdruck, etwas oder jemand habe den Status von…, meint man, dass der ganze Bündel spezifischer Normen, die das Regelsystem etabliert hat, vollumfänglich anwendbar ist.

Rechtsstatus meint jedoch nicht die Gesamtheit aller Rechtspositionen eines Rechtssubjekts, in der Rechtswissenschaft werden vermengende Ausdrücke über eine „Rechtsgesamtheit“ vermieden.


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Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Rechtsstatus, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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