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Razzia

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel beschreibt die Razzia als Durchsuchungsmaßnahme. Für die gleichnamige Punkband, siehe Razzia (Band).

Razzia (von arabisch غزوة

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 ghazwa, „Kriegszug, Raubzug, Angriffsschlacht“

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) ist die Bezeichnung für eine überraschende, groß angelegte Durchsuchungsaktion der Polizei.

In erster Linie dient die Razzia der Identitätsfeststellung von Personen, dann auch der Durchsuchung von Personen, Sachen und Räumlichkeiten bzw. der Sicherstellung von illegalen Gegenständen und Beweismitteln.

Zweck einer Razzia kann einerseits die Gefahrenabwehr (z.B. Prävention von Straftaten) oder andererseits die Strafverfolgung (Repression) sein.

Deutschland

Der Aspekt der Razzia ist in den Landesgesetzen geregelt oder stützt sich auf die Befugnisgeneralklausel des Polizeirechts. Der strafrechtliche Aspekt ist Bundeskompetenz, aber nicht eigens geregelt. Er kann auf §§ 163b, 163c, 127, 102, 103 StPO gestützt werden. Es bedarf dann eines Anfangsverdachts nach § 152 Abs. 2 StPO.

Eine Razzia kann von der Staatsanwaltschaft mittels Verfügung oder direkt von den Polizeibehörden angeordnet werden.

Mehrfach haben in der Geschichte der Bundesrepublik Durchsuchungsaktionen in Redaktionsräumen großes Aufsehen erregt. Sie wurden von Seiten des Staates wegen Verdachts auf Landesverrat oder dem unberechtigtem Besitz von Informationsmaterial gerechtfertigt, während die Öffentlichkeit eine Verletzung der Pressefreiheit befürchtete, insbesondere dann, wenn ein kritischer Artikel der Aktion vorausging. Bekannte Razzien dieser Art wurden bei der Spiegel-Affäre 1962 und bei der Durchsuchung des Magazins Cicero im Jahre 2005 unternommen.



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