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Raumordnungsgesetz

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Das Raumordnungsgesetz (ROG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das bundes- wie rahmenrechtliche Vorgaben zu Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung enthält. Seit der Föderalismusreform ist die Raumordnung Bestandteil der konkurrierenden Gesetzgebung. Die Länder können in Zukunft von den Regelungen des ROG abweichen.

Basisdaten
Titel: Raumordnungsgesetz

<tr> <td>Abkürzung:</td> <td>ROG</td> </tr>

Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 2301-1

<tr><td>Datum des Gesetzes:</td><td>18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2102)</td></tr>

Inkrafttreten am: 1. Januar 1998

<tr> <td>Letzte Änderung durch:</td> <td>Art. 10 G vom 9. Dezember 2006
(BGBl. I S. 2833, 2852)</td> </tr><tr> <td>Inkrafttreten der
letzten Änderung:</td> <td>17. Dezember 2006
(Art. 15 G vom 9. Dezember 2006)</td> </tr>

Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!
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Die Gesetzgebungskompetenz ergibt sich dabei zum einen kraft Natur der Sache, zum anderen aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG.

Grundsätzlich soll mit der Raumordnung für den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland eine ausgewogene Siedlungs- und Freiraumstruktur entwickelt werden, die zugleich die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts berücksichtigt. Eine Zersiedlung der Landschaft soll vermieden werden, eine effektive Infrastruktur soll aufrecht erhalten bleiben. Die ländlichen Räume sollen entwickelt werden und Erholungsgebiete gefördert werden. Sichergestellt werden soll mit dem Raumordnungsgesetz, dass dem Wohnbedarf Genüge getan wird.

Weblinks

Raumordnungsgesetz auf den Seiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung http://www.gesetze-im-internet.de/rog/index.html


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