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Personalausweis

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Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebener Lichtbildausweis als Identitätsnachweis seiner Bürger.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Rechtsgrundlagen

In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass (Ausweispflicht) besitzen. Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen (z.B. beim Führen bestimmter Waffen oder Aufenthalt in einem anderen EU-Land). Das Lichtbild unterliegt bestimmten Vorgaben, siehe Passbild.

Passersatz

Der Personalausweis ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten der EU-Grenze. Seefahrtsbücher gelten auch als Passersatz. </BR> (Artikel 5 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG) (§ 1 PersAuswG Ausweispflicht) (§ 2 der Verordnung über die Befreiung von der Passpflicht und zur Bestimmung von amtlichen Ausweisen als Passersatz – DVPassG).

Pass und Visa

Einige Staaten verlangen einen Reisepass und ein Visum. Dort genügt die Vorlage des Personalausweises bei der Einreise nicht.

Beantragung

Jugendliche ab 15½ Jahren können einen Personalausweis beantragen und diesen drei Wochen nach Beantragung abholen. Zur Beantragung wird der bisherige Kinderausweis oder Reisepass benötigt. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist nicht notwendig.

Bei Beantragung vor Vollendung des 26. Lebensjahres beträgt die Gültigkeit fünf Jahre, danach 10 Jahre. Die Ausstellungsgebühr beträgt 8,00 €. Der erste Personalausweis ist gebührenfrei, wenn der Inhaber ihn vor dem 21. Lebensjahr beantragt hat (§ 1 Absatz 6 Satz 2 PersAuswG).

Ein vorläufiger Personalausweis kann von zuständigen Behörden ausgestellt werden. Allerdings nur, wenn gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt wird. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal drei Monate. Der vorläufige Personalausweis kostet zusätzlich eine Gebühr von 7,70 € und wird in der Regel direkt vor Ort ausgestellt.

Wohnsitzänderung

In Deutschland wird die im Melderegister geführte Anschrift des Inhabers auf dem Personalausweis, nicht aber auf dem Reisepass dokumentiert. Bei einer Wohnsitzänderung wird kein neuer Personalausweis beantragt. Statt dessen wird rückseitig ein Aufkleber im oberen Bereich (das Feld wird durch vier kleine Winkel begrenzt) mit der neuen Adresse von der zuständigen Meldestelle aufgeklebt, wobei dieser Aufkleber gesiegelt und von einigen Meldestellen (nicht von allen) mit einer selbstklebenden transparenten Folie überklebt wird. Manche Personalausweisbehörden versehen diesen mit dem Tagesdatum. Durch dieses Verfahren werden bei häufigen Adressänderungen die Kosten für den Bürger reduziert.

Eigentum

Jegliche nicht-amtliche Veränderungen sind strafbar (Verändern amtlicher Ausweise oder Urkundenfälschung). </BR> Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (§ 1 Abs. 7 Personalausweisgesetz). Eine Hinterlegung als Pfand ist unzulässig. Ungültige Personalausweise können in einigen Bundesländern von der Polizei beschlagnahmt werden (z.B. in Bayern gem. § 8 Ausführungsgesetz zum Personal- und Passgesetz, wenn beispielsweise die Gültigkeit abgelaufen ist).

Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit

Der Personalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.[1]

Informationen auf dem Personalausweis

Vorderseite

Rückseite

Sicherheitsmerkmale

Seit November 2001 ist das so genannte Identigram® als zusätzliches Sicherheitsmerkmal auf der Vorderseite des Personalausweises eingearbeitet: Das Lichtbild und die maschinenlesbare Zone sind zusätzlich holografisch versetzt zu den gedruckten Daten dargestellt. Rechts auf der Karte – über dem gedruckten Lichtbild und dem Bundesadler – liegen kinegrafische Strukturen, die unter einer Punktlichtquelle (z.B. direktes Sonnenlicht oder Halogenspot) sichtbar werden.

Maschinenlesbare Zone (Vorderseite)

Es existieren zwei Zeilen.

 Zeile 1: Dokumentenart IDD (Identitätskarte Deutschland) Nachname Vorname 
 Zeile 2: ist in fünf Segmente unterteilt:
     * A: Seriennummer: Behördenkennzahl + fortlaufende Ausweisnummer + Prüfziffer
                        (Ziffern 1...4)    (Ziffern 5...9)              (Ziffer 10)  
          (Die fortlaufende Ausweisnummer findet sich rechts oben als Dokumentennummer wieder.)
     * B: Nationalität (drei Felder). Ungenutzte Felder werden durch (<) aufgefüllt.
          Bei deutscher Staatsbürgerschaft steht „D<<“.
     * C: Geburtsdatum in der Form jjmmtt mit Prüfziffer.
     * D: Letzter Tag der Gültigkeit in der Form jjmmtt mit Prüfziffer.
     * E: Prüfziffer für die gesamte Zeile.
Bild:Personalausweisnummern.gif

Berechnung der Prüfsumme:

  1. Die erste Ziffer wird mit 7 multipliziert, die zweite Ziffer wird mit 3 multipliziert, die dritte Ziffer wird mit 1 multipliziert, und so weiter (die vierte wieder mit 7, die fünfte mit 3...)
  2. Die Einerstellen der so erhaltenen Zahlen werden alle zu einer Summe aufaddiert
  3. Die Prüfsumme ist die Einerstelle der Summe (also Summe modulo 10).

Anhand dieser Ausweisnummer bzw. der Geburtstagsdaten kann mit Hilfe des so genannten Adult Verification System herausgefunden werden, ob eine Person bereits volljährig ist (z.T. im Internet als „Beweisführung“ für Volljährigkeit verwendet). Da es jedoch sehr leicht möglich ist, eine „gültige“ Nummer zu erzeugen, wird dieser Test als nicht sicher angesehen.

Gründe für einen Personalausweis

Bürgerrechte und Bürgerpflichten:

Gründe gegen einen zukünftigen elektronischen Personalausweis

RFID: Daten wie Adressangaben, Ausweisfoto und Fingerabdrücke können im Vorübergehen unbemerkt von Dritten mit tragbaren Lesegerät ausgelesen werden wenn kein entsprechender Schutz implementiert ist. Im Januar 2006 hat ein Hacker die verschlüsselten Daten berührungslos aus einem elektronischen Reisepass ausgelesen. Dazu hat musste er die anschließend auszulesenden Daten kennen und als Zugriffsschlüssel verwenden (Basic Access Control). Nun konnte er die vorher eingebenen Daten wieder auslesen und bekam zusätzlich Zugriff auf das Passbild. Ob dies ein Informationsgewinn ist, bleibt dahin gestellt, da man ja diesen Lesevorgang nur in der Nähe des ePasses durchführen kann und sich das Gesicht des Inhabers üblicherweise in der Nähe befindet. Möglicher Missbrauch sind z.B.: Ausweisfälschungen, wenn auch die restlichen Sicherheitsmerkmale gefälscht werden. Die Daten auf dem Chip sind zusätzlich mit einer Digitale Signatur gesichert. Ein Auslesen der Daten mittels Basic Access Control ist möglich und Sinn der Speicherung der Daten auf dem Chip, da diese als zusätzliches Sicherheitsmerkmal dienen. [2]

Historie

  • Mittelalter: Wappen, Orden, Zunftzeichen etc.
  • ab 1808: Adelsregister (in Bayern)
  • ab 1938: Kennkarte – Vorläufer des Personalausweises. Das Mitführen war für Juden zwingend.
  • bis 31.3.1987: Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Personalausweis in Buchform ausgegeben.
  • ab 1.4.1987: Kunststofflaminierte Karte mit Papierinlett im ID-2-Format (74 mm × 105 mm). *bis 1990: Das Mitführen des Ausweises war in beiden Teilen Berlins Pflicht (Kriegsrecht). Das Fehlen eines solchen Dokumentes hätte die Allierten theoretisch berechtigt, die entsprechende Person nach dem noch immer geltenden Kriegsrecht zu erschießen, was aber in der Realität nie vorgekommen ist.
  • ab 2001: Identigram® – zusätzliches Sicherheitsmerkmal mit holografischen und kinematischen Elementen.
  • ab 2006: biometrischen Daten, die eine Speicherung von Fingerabdrücken u.a. erlauben. Diese sind eingeführt worden wegen der Terroranschläge am 11. September 2001. Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte daran Anteil mit seinen Anti-Terror-Gesetzen (siehe: elektronischen Reisepass.) Wegen möglicher Einschränkung von Bürgerrechten derzeit umstritten.
  • zukünftig: Digitaler Personalausweis mit RFID-Chips und biometrischen Daten. Begründung ist eine verbessere Sicherheit des Dokumentes und andere Vorteile wie z.B., dass sich der Chip für Online-Dienstleistungen des Bundes oder Geschäfte im Internet eignet. Der Zeitpunkt der Einführung hänge von der EU-Entscheidung zu Biometrie in Pässen ab. Datenschützer und IT-Sicherheitsexperten fürchten damit eine verstärkte Überwachung.[3]

Gerüchte und Legenden

  • Oft wird die Meinung vertreten, dass der Besitz eines Personalausweises oder sein Mitführen unbedingt erforderlich seien. Es gilt jedoch lediglich die Ausweispflicht, der Besitz eines gültigen Ausweises – dies kann ein Reisepass oder ein Personalausweis sein. Nicht verpflichtet zum Besitz irgendeines Ausweises sind Personen, die in einer Einrichtung untergebracht sind, die dem Vollzug einer richterlichen Entscheidung über eine Freiheitsentziehung dient. Dass eine Mitführungspflicht nicht besteht, ist in den Personalausweisgesetzen vieler Bundesländer explizit festgelegt.[4] Bis zur Deutschen Wiedervereinigung bestand allerdings in Berlin eine Mitführungspflicht des Personalausweises, was auf die Rechtsverordnungen der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zurückging. Wer allerdings eine Waffe trägt, ist verpflichtet, den Personalausweis oder den Reisepass mit sich zu führen.[5]
  • Ebenso wird oft behauptet, beim Aufschneiden eines Ausweises zerfalle dieser zu Staub. Im Inneren des Ausweises sei ein Pulver, das mit der Luft reagiere und somit den Ausweis unlesbar mache. Dies ist falsch. Richtig hingegen ist, dass das Abschneiden einer Ecke oder das Unkenntlichmachen der Personalausweisnummer durch Lochen den Ausweis ungültig macht. Auf diese Arten werden Personalausweise von den zuständigen Stellen ungültig gemacht, z.B. nach Verfall der Gültigkeit oder nach dem Tod des Inhabers.
  • Eine andere populäre Variante dieser Behauptung ist, dass der Ausweis puzzleartig in viele Bruchstücke zerfalle, sobald man versuche, Ober- und Unterseite aufzuspalten. Dies ist nicht richtig. Der Irrglaube mag daher rühren, dass die Sollbruchstanzungen in Form von Schlitzperforationen im Ausweis als feine Linien sichtbar sind.
  • Ein weiterer Irrglaube ist, die letzte Ziffer der Personalausweisnummer gebe an, wie viele gleichnamige Personen in Deutschland zum Zeitpunkt der Ausstellung leben. Dass dieser Irrglaube leicht zu widerlegen ist, zeigt sich daran, dass es sich hierbei nur um eine einstellige Ziffer handelt. Am Beispiel des Namens „Karl Müller“ ist klar zu erkennen, dass es mehr als neun dieser Namen in Deutschland geben muss. Es handelt sich bei der Ziffer vielmehr um die Prüfsumme aller Ziffern dieser Zeile.
  • Auch gibt es eine Legende, nach der diese Prüfziffer Auskunft darüber gibt, wie viele Ausweisinhaber ihnen in Gesichtsmerkmalen gleich sähen. Dies ist ebenfalls falsch, denn den Ausweis gibt es seit dem 1. April 1987, über Biometrie wird aber erst seit Ende der 1990er Jahre diskutiert.
  • Die Legende, dass die Adler auf der Vorderseite des Ausweises – unter UV-Licht betrachtet – in jeder Kralle ein umgedrehtes Kreuz hielten (und Deutschland daher von Antichristen manipuliert würde), ist leicht mit einer entsprechenden UV-Lampe zu widerlegen.

Schweiz

Siehe Identitätskarte

Personalausweise der Schweiz sind als Passersatz in Deutschland zugelassen (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 der Aufenthaltsverordnung).

Österreich

Bild:Austrian ID card.jpg
Österreichischer Personalausweis
Bild:Personalausweis-Oesterreich.jpg
Österreichischer Personalausweises in höherer Auflösungsdarstellung

Der Personalausweis ist in Österreich unüblich, da für die Ausweisleistung etwa gegenüber Behörden meist der Führerschein verwendet wird und als Reisedokument der Reisepass. Eine flächendeckende Versorgung wie in Deutschland ist unbekannt, im Jahr 2004 wurden nur 45.035 Personalausweise bei vergleichsweise 428.879 Reisepässen ausgestellt.[6]

Außer für Kinder unter 12 Jahren gilt der Personalausweis 10 Jahre. Personendaten können seit der Umstellung auf das Scheckkartenformat am 9. Januar 2002 nicht mehr verändert werden, es ist eine kostenpflichtige Neuausstellung erforderlich.

Nicht zu verwechseln ist der Personalausweis mit dem Identitätsausweis, der kein Reisedokument ist.

Die Ausstellung kostet 56,00 €.

Der Personalausweis ist in 33 Staaten Europas als Reisedokument gültig:

Andorra, Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien*), Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien (bis 30 Tage Aufenthalt), San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (nur griechischer Teil)

 *) Die Einreise nach Kroatien ist aufgrund einer schriftlichen Zusage des Außenministeriums dieses Landes möglich. [2]

Estland

In Estland gibt es Personalausweise seit Anfang 2002. Davor musste man auch zum Ausweisen im Inland den Reisepass benutzen. Beim Personalausweis handelt es sich um eine Chipkarte, die auch noch für andere Zwecke einsetzbar ist. So kann man damit beispielsweise (wenn man am PC einen Kartenleser hat) rechtskräftige Verträge mit digitaler Signatur unterschreiben, was bisher weltweit einzigartig ist. Des weiteren kann man den Chip in Tallinn in öffentlichen Verkehrsmitteln als Nachweis für das Vorhandensein von Fahrkarten benutzen. Die Fahrkarte wird durch das Bezahlen des fälligen Betrages und das Mitteilen der Personenidentifikationsnummer (nicht zu verwechseln mit der Ausweisnummer) erworben. Für estnische Staatsbürger berechtigt der Personalausweis zu Reisen in die übrigen EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz und nach den Mitteilungen der kroatischen Botschaft auch nach Kroatien, für alle anderen Länder ist der Reisepass mitzunehmen. Für Personen unter 18 Jahren wird der Ausweis für fünf Jahre ausgestellt und ab 18 Jahren für zehn Jahre. Ausländern wird als Nachweis für das Vorhandensein der Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung statt eines Passaufklebers der Ausweis ausgehändigt. Da dieser Ausweis diese Personengruppe aber nicht zum Reisen ins Ausland berechtigt, wird in diesem Ausweis im maschinenlesbaren Teil statt der Seriennummer „not valid as travel document“ (kein gültiges Reisedokument) eingetragen.

Spanien

Bild:ID-card-spain-(01).png
Personalausweis Spanien

In Spanien ist der Personalausweis (span.: DNI = Documento Nacional de Identitad) ab dem 14. Lebensjahr verpflichtend. Zusätzlich ist die Ausweisnummer eine der wichtigsten Personaldaten, noch vor dem Geburtsdatum, und erscheint in allen amtlichen Schriftstücken. Spanier sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Ausweisnummer bei vielen Gelegenheiten, etwa auch bei Bankgeschäften, anzugeben. Bei der Beantragung wird der Fingerabdruck erfasst. Bei älteren Versionen des DNI war der Fingerabdruck auch auf dem Ausweis abgedruckt. Die nächste Generation wird den Fingerabdruck in einem hoch gesicherten Chip auf der Karte speichern. Das Erfassen der Fingerabdrücke aller Spanier wurde während der Franco-Diktatur eingeführt.

Bis zum 30. Lebensjahr gilt der Personalausweis 5 Jahre, bis zum 70. Lebensjahr 10 Jahre, Personen über 70 Jahre erhalten einen Personalausweis von unbegrenzter Gültigkeit.

Immer wieder tauchen Fälle von doppelt vergebenen Ausweisnummern auf.

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten gibt es keinen Personalausweis im eigentlichen Sinn. Als Ersatz dient der Führerschein mit Foto, der auf Wunsch auch für Nicht-Autofahrer ausgestellt wird (ID card). Im behördlichen Umgang erfüllt die Social Security Card bzw. die Sozialversicherungsnummer in der Regel die Funktion eines eindeutigen Identifikationsmerkmals. Die Sozialversicherungsnummer ist jedoch, wie der Name bereits sagt, nur eine Nummer. Eine Identifikation wie bei einem Personalausweis mit Namen und Foto ist also nicht gegeben, d.h. die eigentliche Identifikation einer Person leistet die Social Security Number nicht. Vielmehr vertraut man darauf, dass sofern die Person in Kenntnis dieser Nummer ist, es sich auch tatsächlich um diese Person handelt. Dies erklärt auch, warum strikt empfohlen wird, die Nummer nur Behörden oder vertrauenwürdigen Institutionen (Bank, Arbeitgeber) zu nennen.

Siehe auch: Ausweis (Vereinigte Staaten).

Belgien

In Belgien werden an die Bevölkerung schrittweise elektronische Personalausweise im Chipkartenformat zusammen mit Kartenlesegeräten ausgegeben. Gezielt werden diese neuen Ausweise zunächst an Erstbesitzer, also Jugendliche, ausgegeben. Sie sollen mit Jugendschutzfunktionen kombiniert werden, so sollen etwa Chaträume eingerichtet werden, die nur von Chipkarteninhabern unterhalb eines bestimmten Alters benutzt werden können. Zudem gibt es in Belgien die Besonderheit, dass allen Bürgern ab dem 75. Lebensjahr ein zeitlich unbegrenzt gültiger Personalausweis ausgestellt wird. Die Regelung gilt jedoch nicht für die belgischen Reisepässe.

Weblinks

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Personalausweis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

Sicherheitsmerkmale

Biometrische Personalausweise

Prüfziffern auf Personalausweisen

SmartCard-Personalausweise

  • Bürgerseite für den belgischen Personalausweis im Chipkartenformat

Bestimmungen für das Passbild

Quellen

  1. Bayerisches Staatsministerium des Inneren – Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
  2. WDR-Monitor, ORF, Chaos Computer Club
  3. (Chaos Computer Club 'RFID-Artikel'), (WDR), (Tagesschau)
  4. vgl. z.B.. § 1 Absatz 6 des Brandenburgischen Personalausweisgesetzes
  5. vgl. § 38 WaffG
  6. [1]


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