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Patent (Begriffsklärung)

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Patent bezeichnet

  • ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, siehe Patent
  • das Befähigungszeugnis eines Nautikers
  • die Bestallungsurkunde der Offiziere, siehe Offizierspatent
  • die Befähigungsurkunde zum Unterrichten an der Primarschule in einigen deutschschweizer Kantonen (z. Bsp. Thurgau), siehe Lehrerpatent
  • ein kaiserliches oder königliches Gesetz ("allerhöchstes Kabinettschreiben"), siehe Silvesterpatent und Februarpatent
  • ein besonderes Maschenbild beim Stricken (Patentmuster: Voll- und Halbpatent)

Als Adjektiv bedeutet patent

  • guter Improvisationen fähig, vor Allem auch im Handwerklichen
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