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Patent (Begriffsklärung)
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Patent bezeichnet
- ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, siehe Patent
- das Befähigungszeugnis eines Nautikers
- die Bestallungsurkunde der Offiziere, siehe Offizierspatent
- die Befähigungsurkunde zum Unterrichten an der Primarschule in einigen deutschschweizer Kantonen (z. Bsp. Thurgau), siehe Lehrerpatent
- ein kaiserliches oder königliches Gesetz ("allerhöchstes Kabinettschreiben"), siehe Silvesterpatent und Februarpatent
- ein besonderes Maschenbild beim Stricken (Patentmuster: Voll- und Halbpatent)
Als Adjektiv bedeutet patent
- guter Improvisationen fähig, vor Allem auch im Handwerklichen
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