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Parteiloser
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Als Parteiloser gilt, wer ein politisches Amt oder Mandat ausübt bzw. anstrebt, jedoch keiner politischen Partei angehört.
Parteilosen werden als Direktkandidaten bei Wahlen meistens geringere Chancen eingeräumt als Parteimitgliedern. Bei Kommunalwahlen gibt es jedoch häufiger erfolgreiche Parteilose, die zumeist von Parteien unterstützt oder geduldet werden, sofern diese keinen eigenen Kandidaten aufstellen. Allerdings sind Parteien nicht gezwungen, für eine Wahl nur Parteimitglieder zu nominieren, so können in sogenannten „offenen Listen“ auch Parteilose und Mitglieder anderer Parteien oder Wählervereinigungen nominiert werden.
Eher selten wird ein hohes politisches Amt von einem Parteilosen ausgeübt.
Bekannte parteilose Politiker
- Wilhelm Cuno, deutscher Reichskanzler von 1922 bis 1923
- Karl-Heinz Grasser, österreichischer Finanzminister von 2000 bis 2007 (bis 2002 FPÖ)
- Rudolf Kirchschläger, österreichischer Bundespräsident von 1974 bis 1986
- Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk, Leiter der Geschäftsführenden Reichsregierung des Dritten Reichs
- Hans Luther, deutscher Reichskanzler von 1925 bis 1926
- Werner Müller, Bundeswirtschaftsminister im Kabinett Schröder I
- Franz von Papen, deutscher Reichskanzler 1932 (bis 1932 Zentrumspartei)
- Romano Prodi, italienischer Ministerpräsident
- Kurt von Schleicher, deutscher Reichskanzler 1932 und 1933
- George Washington, erster US-Präsident (1789-1797)
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