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Pönale

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Das Pönale (engl. penalty) ist eine Vertragsstrafe oder auch Konventionalstrafe wegen Nicht- oder Schlechterfüllung von Lieferungen und Leistungen und wird als Geldstrafe ausgestaltet.

Eine solche wird von zwei Vertragspartnern vereinbart, falls die genaue Einhaltung des Vertrages für den Auftraggeber (den Käufer) besonders wichtig ist (z. B. wenn etwas rechtzeitig geliefert oder erbaut werden soll).

Der Käufer muss nicht nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist. Er hat bei entsprechender Vereinbarung Anspruch auf das Pönale, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig oder vertragsgerecht seine Leistung erfüllt.

Pönalen sind atypische Forderungen. Sie sind in der Regel einfach feststell- und kalkulierbar und dadurch auch einfach einforderbar.

Eine Formularklausel, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.[1]

Beispiel

„Die Lieferung und der Einbau der gesamten Kücheneinrichtung laut Vertrag und beiliegender Pläne hat bis 10. März 2005 zu erfolgen. Für jeden Tag, um den diese Frist überschritten wird, erhält der Auftraggeber ein Pönale von 2 % der Auftragssumme (exkl. USt). Samstage und Sonntage zählen wie Werktage.“

Solche sonstigen Vertragsbestandteile konnten früher für Unternehmer existenzbedrohend werden. Vor allem im Baugeschäft kam es oft zu Fällen, in denen das Pönale bei Nichteinhaltung der Vertragsleistung gezahlt werden musste. Mittlerweile sind durch die Rechtsprechung Höchstgrenzen für Vertragsstrafen (sowohl tages- als auch gesamtbezogen) gerade auch im Baugewerbe festgestellt.

Dabei ist besonders zu beachten, dass der Verkäufer (Leistende) das Pönale zahlen und zusätzlich den Vertrag erfüllen muss.

Quellen

  1. § 555 BGB Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe


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