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Offizierspatent
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Der Begriff Offizierspatent kommt von lat. literare patentes und bedeutet landesherrlicher "offener Brief". Durch das Patent wurde die Ernennung zu einem Offiziersdienstgrad wirksam und glaubhaft gemacht. Das Datum der Ausfertigung legte die Rangfolge im Dienstalter fest. Die dem Offizier zustehenden Vorrechte und Pflichten waren im Text vermerkt.
Das Patent für einen Militär-Beamten im Offiziersrang wurde in der Regel vom Kriegsminister ausgestellt. Unteroffiziere erhielten ebenfalls Bescheinigungen über ihre Beförderung, bei Portepeeunteroffizieren (Feldwebeln) war eine "Bestallung" üblich.
König Friedrich Wilhelm I. fertigte jedes Offizierspatent persönlich aus. Seit dieser Zeit hat sich der Wortlaut der Patentschrift kaum verändert in der preußischen Armee bis 1919 erhalten.
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