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Mordkommission

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Eine Mordkommission (MK) ist eine polizeiliche Organisationseinheit der Kriminalpolizei zur Aufklärung von Kapitalverbrechen (Straftaten gegen das Leben; z.B. Mord und Totschlag).

Sie wird für einen konkreten Fall, bei dem der Verdacht eines Tötungsdeliktes besteht, gegründet, oder es wird eine Bereitschaftsmordkommission angerufen, dessen Leiter über die Übernahme des Falles entscheidet.

Die Mordkommission besteht aus einem Kommissariatsleiter, Sachbearbeitern und Schreibkräften. Die Sachbearbeiter sind spezialisiert auf Personal-, Sach- oder Tatortbeweiserhebung (Spurensicherung) sowie auf Ermittlungen (z.B. Profiling).

Es gibt zum Teil die kleine und große Mordkommission, wobei auch mehrere kleine bzw. große MK bestehen können. Die Große Mordkommissionen kann durchaus aus 20 Ermittlern bestehen.

Hauptarbeitsgebiet sind Morde, daher sind in MK nur hochspezialisierte und besonders ausgewählte Polizeivollzugsbeamte als Kriminalbeamte tätig.

Tötungsdelikte, die aufgrund von Verkehrsunfällen geschehen sind, werden meist nicht von der MK, sondern von der Verkehrspolizei bearbeitet.

Weitere am Fall mitermittelnde Personen wie Gerichtsmediziner, Beamte der Schutzpolizei oder Staatsanwälte gehören nicht zur Mordkommission, sind aber eng beteiligt.

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