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Mobile Number Portability
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Mobile Number Portability (MNP) steht für die seit 2002 bestehende Möglichkeit, die Mobil-Rufnummer bei Anbieterwechsel mitzunehmen. Diese Form der Rufnummernmitnahme im Mobilfunk ist besser bekannt als sogenannte Portierung. Für alle Länder der Europäischen Union wird die Rufnummermitnahme im Mobilfunk durch die Richtlinie für Universaldienste (Universal Services Directive (2002/22/EU)) gefordert.
Der Europäische Gerichtshof hat am 13. Juli 2006 geurteilt, dass die nationalen Regulierungsbehörden eine Preisobergrenze für die vom Mobilfunkkunden an den alten Anbieter zu zahlenden Gebühren festlegen dürfen. Der Preis muss kostenorientiert sein und darf nicht abschreckend wirken.
Kunden von Mobilfunk-Netzbetreiber können ihre Telefonnummer auch dann behalten, wenn sie nach Ende ihres Vertrags zu einem anderen Anbieter wechseln. Die Telefonnummer wird - wenn der Kunde es wünscht - zu seinem neuen Provider übertragen bzw. - wie es in der Fachsprache heißt - portiert.
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Deutschland
Die Portiergebühren sind je nach abgebendem Diensteanbieter unterschiedlich und betragen circa 25 Euro. Hinzu kommt das Portierungsentgelt beim aufnehmenden Netzbetreiber, worauf in der Praxis jedoch oft verzichtet wird. Die Bundesnetzagentur hat für die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk eine Preisobergrenze von 29,95 Euro festgelegt (Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 1. Dezember 2004).
Um die Rufnummer mitnehmen zu können, muss zunächst der Vertrag beim alten Dienstebetreiber unter Berücksichtigung der Vertragsbindung gekündigt werden, dann kann die Portierung beim neuen Diensteanbieter beantragt werden. Der Kunde kann das Portierdatum nicht selber wählen, es wird vom alten Diensteanbieter vorgegeben. Der Antrag auf Rufnummernportierung darf frühestens 123 Tage vor Vertragsende gestellt werden. Auch nach Vertragsende hat der vorherige Inhaber noch 30 Tage lang das Recht auf die Mitnahme seiner Rufnummer, wobei der Antrag auf Grund der im Verfahren festgelegten Zeiten für die Antragsbearbeitung spätestens 15 Tage nach Vertragsende beim neuen Provider eingegangen sein sollte.
Während die Mitnahme einer Rufnummer gemäß regulatorischer Vorgabe von jedem Provider unterstützt werden muss, ist ein Provider nicht verpflichtet, Rufnummern zu sich aufzunehmen. Nicht jeder Anbieter unterstützt die Rufnummern-Mitnahme zu seinen Prepaid-Angeboten. Nur bei T-Mobile und Vodafone ist die Mitnahme der Rufnummer zu den Prepaid-Produkten möglich.
Um abzufragen, bei welchem Anbieter eine gegebene Nummer geschaltet ist, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Telekom Festnetz: 01805-001133 (14 Cent pro Minute/Festnetz Dt. Telekom)
- T-Mobile: Anruf 4387 (netzintern kostenlos) oder SMS mit Rufnummer an Kurzwahl 4387 (Kosten: 19 Cent pro SMS) oder Abfrage per WAP im T-Mobile-WAP-Portal (Kosten: WAP-Zugang)
- Vodafone: Anruf 12313 (netzintern kostenlos)
- E-Plus: Anruf 10667 (netzintern kostenlos)
- O2: SMS mit "NETZ Rufnummer" an Kurzwahl 4636 (netzintern kostenlos)
- Talkline und Debitel bieten zudem eine Abfrage über ihre Internetseite an
Die Gebühren und Terminvorgaben zur Portierung zwischen Netzbetreibern (Network-Provider) entfallen, wenn nur zu einem Tarif eines anderen Dienstanbieters (Service-Provider) gewechselt wird, der im gleichen Mobilfunknetz arbeitet. Die technische Portierung der Rufnummer in eine andere Netzverwaltung entfällt, während in der bestehenden Netzverwaltung die angefallenen Verbindungen gegenüber einem neuen Dienstanbieter abgerechnet werden. Dieses kann jedoch auch rückwirkend zu einem beliebigen Stichtag erfolgen.
Österreich
Seit 16. Oktober 2004 existiert die mobile Rufnummernmitnahme auch in Österreich und wurde bis Oktober 2005 von 70.000 Handynutzern genutzt.
Die Portiergebühren betragen 15,- EUR und werden vom abgehenden Mobilfunkprovider verrechnet. Zusätzlich zum Portierentgelt muss der Kunde noch mit Kosten von 4,- EUR für die sogenannte NÜV Information (die Nummernübertragungsverordnung bildet die rechtliche Grundlage für MNP in Österreich) rechnen, hier handelt es sich um ein Entgelt, das der abgebende Betreiber für die Zusammenstellung aller auf den Kunden durch die Rufnummernmitnahme entstehenden Kosten verrechnet. Die NÜV Information enthält Informationen wie z.B. die aufgrund der Vertragsbindung noch zu zahlenden Grundentgelte und Kosten für SIM-Entsperrung des Mobiltelefons.
Einige Betreiber übernehmen die Portierungskosten in dem sie die beim Fremdprovider angefallenen Gebühren nach Vertragsabschluss auf der ersten Monatsrechnung gutschreiben.
Die Portierung in Österreich kann schnellstens innerhalb von 3 Arbeitstagen durchgeführt werden, eine vorherige Kündigung des Mobilfunkvertrages mit dem abgebenden Betreiber ist nicht erforderlich, die offenen Grundentgelte müssen jedoch gezahlt werden.
Andere Länder
Singapur war das erste Land, das die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk 1997 einführte.
In den USA ist seit 24. November 2003 die Rufnummermitnahme im Mobilfunk vorgeschrieben, allerdings ist dies dort als vorübergehend betrachtet, und ein Netzbetreiber darf Gebühren für eine langfristige Weiterverwendung der Rufnummer verlangen (Long-Term Telephone Number Portability End-Use Charge). Außerdem ist es nur für die stark besiedelten Regionen vorgeschrieben. Die FCC stellte kurz vorher, am 10. November, auch klar, dass die Rufnummernmitnahme auch für Ortsnetznummern gilt, die auf einen Mobilfunkanschluss geschaltet waren.
In Australien gilt die Rufnummernmitnahme seit 2001. Vorher verteilten sich die Rufnummern mit Vorwahlen 04x1, 04x2 und 04x3 für Optus, Vorwahlen 04x4, 04x5 und 04x6 für Vodafone, sowie Vorwahlen 04x7, 04x8 und 04x9 für Telstra.
Kanada kennt zwar die Rufnummermitnahme im Ortsnetzbereich, hat bisher jedoch keine Rufnummermitnahme im Mobilfunk eingeführt. Ausnahme hier ist nur Microcell Fido seit 2004.
In Indien plant die Regulationsbehörde (Telecom Regulatory Authority - TRAI) die Rufnummernmitnahme für Mitte des Jahres 2006. Allerdings gibt es noch große Widerstände bei den Netzbetreibern.
Weblinks
siehe auch
- Rufnummernmitnahme zur allgemeinen Entwicklung
- Local Number Portability für Rufnummern im Ortsnetz
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