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Mittlere Reife

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Mittlere Reife ist ein früher weit verbreiteter, heute offiziell nicht mehr benutzter Begriff (Ausnahme: Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern, letzteres führt ihn ab 2008 ein) für den „Mittleren Schulabschluss“. Je nach Bundesland wird dieser Abschluss als „Realschulabschluss“ (in den meisten Bundesländern), als „Fachoberschulreife“ (Nordrhein-Westfalen und Brandenburg) „Qualifizierter Sekundarabschluss I“ (Rheinland-Pfalz), „Sekundarabschluss I - Realschulabschluss“ (Niedersachsen) oder „Mittlerer Schulabschluss“ (Berlin, Saarland) bezeichnet. Er ist im Regelfall der Abschluss an einer Realschule, einer Berufsfachschule (z. B. in Baden-Württemberg), im Mittlere-Reife-Zug (der Begriff als solcher ist nur in Bayern üblich, der Sache nach gibt es ihn aber auch in anderen Bundesländern) einer Hauptschule (in Baden-Württemberg Werkrealschule), an einer Wirtschaftsschule in Bayern, oder an einer Gesamtschule nach Klasse 10.

Der mittlere Schulabschluss ist die Voraussetzung zum Besuch von Schulformen der Sekundarstufe II (Fachoberschulen (FOS), Berufsoberschulen (BOS), Berufskollegs (BK), Gymnasien usw.). Je nach Bundesland und Schulart ist die Aufnahme an einer weiterführenden Schule jedoch außerdem an einen bestimmten Notendurchschnitt gebunden. In einigen Bundesländern wird auch zwischen einem "normalen" Abschluss, d. h. einem Abschlusszeugnis des 10. Schuljahrs, und einem "qualifizierten" Abschluss (z. B. Erweiterter Sekundarabschluss I) unterschieden. Nur der Qualifizierungsvermerk berechtigt dann zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe.

Der Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist mittlerweile in allen Bundesländern mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein an zentrale Prüfungen gebunden. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen finden diese Prüfungen erstmalig am Ende des Schuljahres 2006/2007 statt, in den übrigen Ländern sind sie bereits eingeführt. In etlichen Bundesländern sind Gymnasiasten davon ausgenommen, aber durchaus nicht in allen (so beispielsweise nicht in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg).

Inhaltsverzeichnis

Schularten, die einen mittleren Bildungsabschluss ermöglichen

Da Schulpolitik Ländersache ist, regeln in den einzelnen Bundesländern die jeweiligen Schulgesetze, Richtlinien und Erlasse, an welchen Schularten die Mittlere Reife/Fachoberschulreife erreicht werden kann.

Realschule

Die Realschule führt nach der 10.Klasse zur Mittleren Reife.

Hauptschule

An einer Hauptschule kann die Mittlere Reife erreicht werden, wenn der Schüler (bei entsprechend guten Noten) in einen Sonderzweig eingestuft wird:

Gesamtschule

An einer Gesamtschule kann die Mittlere Reife (in Nordrhein-Westfalen Fachoberschulreife genannt) mit dem Abschluss der 10. Klasse erreicht werden. Dabei wird unterschieden zwischen einem Abschluss mit oder ohne Zugangsberechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (in NRW: Fachoberschulreife mit [FORQ] bzw. ohne Qualifikation [FOR]).

Gymnasium

Am Gymnasium wurden nach der 10. Schulklasse entweder Sonderprüfungen (für den Erwerb des Abiturs) durchgeführt oder es reichte das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 und damit der Erwerb des erweiterten Sekundarabschlusses I als Nachweis für die Mittlere Reife. Ab 2007 werden in NRW, Berlin und Niedersachsen die sogenannten Zentrale Abschlussprüfung 10 durchgeführt.

Berufsschule

Der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung (Lehre) kann unter bestimmten Umständen ebenfalls zur Mittleren Reife führen, wenn weitere allgemeinbildende Unterrichtsfächer an der Berufsschule belegt werden und ein bestimmter Notendurchschnitt erreicht wird.

Zweiter Bildungsweg

Daneben gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten über den Zweiten Bildungsweg, beispielsweise per Fernunterricht, über die Abendrealschule oder über Sonderschulformen an beruflichen Schulen (z. B. Berufskolleg). Voraussetzung hierfür ist der Hauptschulabschluss.

Polytechnische Oberschule

Ein vergleichbares Zeugnis wurde in der früheren DDR nach Abschluss der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule erreicht.

Geschichte

Die „Mittlere Reife“ wurde/wird auch als so genanntes „Einjähriges“ bezeichnet, in weit zurückliegenden Zeiten als „Abitur-I“. Das „Reifezeugnis“ nach Abschluss des Gymnasiums war demnach das „Abitur-II“.

Das Einjährige hieß so, weil junge Männer mit diesem Bildungsabschluss statt des normalen 3jährigen Wehrdienstes auf freiwilliger Basis (bei Selbstkostentragung für Unterkunft, Verpflegung, Uniform, Kaltwaffe und bei Reitenden Einheiten auch Pferd) nur 1 Jahr dienten. Diese nannte man Einjährig-Freiwillige und die Mittlere Reife hieß "wissenschaftliche Befähigung für den Einjährig-Freiwilligen Militärdienst". Sie konnten danach Reserve-Unteroffizier und zum Teil auch Reserveoffizier werden. Diese Befähigung war auch Voraussetzung für den Besuch verschiedener Fachschulen und bestimmter Beamtenlaufbahnen (etwa dem heutigen Mittleren/Gehobenen Dienst vergleichbar), weshalb sie auch im allgemeinen Bildungsleben eine große Bedeutung hatte.

Weblinks

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